Der Staatsrat bedauert den Rücktritt von Geneviève Gassmann und dankt ihr für ihr Engagement im Dienste der Landwirtschaft des Kantons Freiburg. Die für ihre Management-Kompetenzen und ihr Fachwissen im Bereich der Berufsbildung engagierte Direktorin hat namentlich die Führung von Grangeneuve, dem Landwirtschaftlichen Institut des Kantons Freiburg (LIG), modernisiert und die Reorganisation der landwirtschaftlichen Stationen überwacht. Zudem hat sie die Projekte begleitet, die zur Entwicklung des LIG erforderlich waren, darunter die Verlegung der Tätigkeiten von Agroscope Liebefeld nach Posieux.
Geneviève Gassmann steht seit dem 1. August 2010 an der Spitze von Grangeneuve. Die hervorragende Kommunikatorin hat die Ausbildungsgänge entwickelt und konsolidiert und die Zusammenarbeit mit Partnern, Verbänden, Institutionen, Kantonen und Ämtern intensiviert. Mit dem Inkrafttreten der AP 14-17 hat Grangeneuve die Landwirtinnen und Landwirte bei den vom Bund gewollten Änderungen begleitet.
Geneviève Gassmann hat den Auftrag der Betriebe des LIG geklärt. Die Neuorganisation der landwirtschaftlichen Stationen, in Richtung Kunden- und Leistungsorientiertheit, ist im Gang. Sie wird am 1. Januar 2015 mit einer neuen Direktionsstruktur in Kraft treten.
Letztes Jahr konnte Grangeneuve sein 125-jähriges Bestehen feiern und kürzlich durfte es einen Swiss Cheese Award für den Gruyère AOP entgegennehmen, der in seinen milchwirtschaftlichen Werkstätten hergestellt wird. Bei Schulbeginn waren die Ausbildungsgänge komplett. Geneviève Gassmann wird die Entwicklung von Grangeneuve bis zu ihrem Rücktritt im Oktober 2015 weiterhin begleiten.
Als Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung der Division LANDI wird Geneviève Gassmann die Direktion der Region Westschweiz übernehmen hat namentlich den Auftrag, die Mitglied-LANDI der fenaco in dieser Region zu leiten.
Die Stelle des Direktors / der Direktorin von Grangeneuve wird so bald wie möglich ausgeschrieben. Wie in Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2006 über das Landwirtschaftliche Institut des Kantons Freiburg vorgesehen, wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger vom Staatsrat angestellt. Diese oder dieser tritt die Stelle spätestens im September 2015 an.