Der Staatsrat hat beschlossen, das Kantonale Führungsorgan (KFO) aufzubieten. Ziel ist es, eine perfekte Koordination zwischen den verschiedenen Direktionen des Staates, ihren Ämtern und den externen Partnerinnen und Partnern, die direkt oder indirekt von den derzeitigen und künftigen Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind, zu gewährleisten, die Umsetzung der notwendigen Massnahmen sicherzustellen, die Krisenkommunikation des Staates Freiburg zu koordinieren und dem Staatsrat regelmässig umfassende Standortbestimmungen bereitzustellen.
Der Krieg gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 von Russland entfesselt wurde, hat direkte und unmittelbare Auswirkungen auf die Schweiz und unseren Kanton, der mit einem wachsenden Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert ist. Sie müssen mit der nötigen Sorgfalt aufgenommen, untergebracht und betreut werden – insbesondere müssen Kinder eingeschult werden. Die GSD, die für den Asylbereich zuständig ist, hat zu diesem Zweck zu Beginn der Krise ihren Stab Ulysse aufgeboten, der im Rahmen der Migrationskrise von 2015 – die hauptsächlich Syrien, den Irak und Afghanistan betraf – in Koordination mit dem Bund und den anderen Kantonen gebildet worden war.
Doch nicht nur die Migration tangiert unseren Kanton. Die aktuelle Krise betrifft uns auch in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Bevölkerungsschutz und Versorgung mit lebenswichtigen Gütern – oder wird uns möglicherweise betreffen. Dies macht deutlich, dass der Konflikt in der Ukraine, unabhängig von seiner Dauer und seinem Ausgang, die allgemeine Sicherheit auf dem europäischen Kontinent nachhaltig verändert. Auch auf kantonaler Ebene braucht es eine verstärkte Vorbereitung, um auf jede mögliche Entwicklung reagieren zu können.
Nebst dem bereits bestehenden Stab Ulysse bildet das KFO derzeit einen Stab mit dem Namen Pallas (nach der griechischen Göttin Pallas Athene, die Odysseus in Homers Odyssee zur Seite steht), der diese anderen Dimensionen abdecken soll. Das KFO wird somit nach einem Organisationsmodell arbeiten, das sich bereits während der ausserordentlichen Lage COVID-19 bewährt hat, als es die Task Force Gesundheit und die kantonale Koordinationsstelle gebündelt und koordiniert hat.
Sowohl im Bereich Flüchtlingsbetreuung als auch im Bereich Sicherheit-Schutz-Versorgung ist bereits ein ausserordentlicher Bedarf festzustellen. Die Bereitstellung von zusätzlichen Personalressourcen und ausserordentlichen Finanzmitteln zur Deckung dieses Bedarfs läuft und wird baldmöglichst Gegenstand eines zusätzlichen Staatratsbeschlusses sein.