Mit dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (VEG) wird der Motion 2021-GC-116 von Grossrat Nicolas Kolly und Grossrätin Eliane Aebischer Folge gegeben; sie forderten einen kostenlosen und freien Zugang für alle zum Amtsblatt (ABl) im Internet.
Der Staatsrat berücksichtigt die verschiedenen Wortmeldungen während der Debatte über die Motion im Grossen Rat und ändert die Bestimmungen, welche die Veröffentlichung des ABl in gedruckter Form regeln, nicht. Deshalb wird mit dem Entwurf zur Änderung des VEG die kostenlose Online-Version eingeführt, während das gedruckte Format wie bisher beibehalten wird. Das entgeltliche Abonnement der gedruckten Version bleibt.
Mit dem Vernehmlassungsentwurf werden auch Vereinfachungen und Verbesserungen von Verwaltungsprozessen im Zusammenhang mit der digitalen Verwaltung angestrebt. Daher wird darin vorgeschlagen, die Amtliche Sammlung des Kantons Freiburg (ASF) zum einzig massgebenden Medium für die Veröffentlichung neuer Erlasse und von Informationen über deren formale Gültigkeit zu machen. Diese Informationen werden also nicht mehr noch zusätzlich im ABl veröffentlicht.
Schliesslich nutzt der Staatsrat den Entwurf der Revision des VEG auch dazu, um einige Klarstellungen zu einigen Nebenaspekten der Veröffentlichung von Erlassen vorzunehmen und eine bessere Kohärenz des VEG zu gewährleisten.
Documents liés
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (Amtsblatt) (PDF, 158.07k)
- Botschaft zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (PDF, 187.91k)
- An die betroffenen Behörden und Organisationen - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (Amtsblatt) (DOCX, 110.86k)
- Liste der Vernehmlassungsadressaten - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse (Amtsblatt) (DOCX, 112.39k)