Der Freiburger Staatsrat lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, die Verlängerung der Bekämpfungsmassnahmen bis Ende März bereits jetzt zu beschliessen, ohne die Entwicklung der Inzidenz der Covid-Krankheit in unserem Land zu kennen. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Verlängerung der Massnahmen bis Ende Februar zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt ist.
Er lehnt auch die Verkürzung der Gültigkeit der Impf- und Gesundungsbescheinigung auf 270 Tage ab. Um sich an die europäische Norm anzupassen, plädiert er für einen differenzierten Ansatz, d. h. ein Zertifikat für 365 Tage in der Schweiz und 270 Tage für Reisen ins Ausland.
Was die anderen vom Bundesrat gestellten Fragen betrifft, befürwortet der Staatsrat die folgenden Massnahmen:
- Er befürwortet die Abschaffung der 2G+-Massnahme und die Rückkehr zu 3G, da die 2G+-Massnahme erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und Kultur hat.
- Er ist er der Ansicht, dass die Abschaffung der Quarantäne angesichts der Entwicklung der Krankheit in Betracht gezogen werden sollte.
- Er befürwortet die Aufhebung der Testpflicht bei der Einreise in die Schweiz für geheilte oder geimpfte Personen, insbesondere um den Tourismus und generell die Wirtschaft zu schützen, ohne dass dadurch die Gesundheitssituation in unserem Land gefährdet wird.
- Er hält es, angesichts der Kapazitätsgrenze der Labors, für notwendig, eine Priorisierung des Zugangs zu den Tests vorzusehen; diese Priorisierung sollte symptomatische Personen und das Personal des Gesundheitswesens betreffen und die Beibehaltung der gepoolten Tests an den Hochschulen ermöglichen.
Die Regierung lehnt darüber hinaus folgende Massnahmen ab:
- Fernunterricht: Dieser erschwert das Lernen und hat nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die soziale und psychische Situation der Studierenden.
- Sie lehnt die Verschärfung der Maskentragpflicht ab. Eine solche Entscheidung sollte nur von Fall zu Fall und in bestimmten Situationen getroffen werden.
- Sie möchte keine Kapazitätsbeschränkungen für Grossveranstaltungen einführen und hat nicht vor, bereits erteilte Bewilligungen zu widerrufen, da solche Entscheidungen grosse Auswirkungen auf die Veranstalter haben.
Die Einzelheiten der Stellungnahme des Staatsrates finden Sie in der Beilage.