Der Kanton Freiburg engagiert sich seit mehreren Jahren für die Entwicklung der Digitalisierung und des E-Government. Dieser Trend hat sich durch die COVID-19-Pandemie stark akzentuiert und zwingt viele Unternehmen, darunter auch den Arbeitgeber Staat, zur Einrichtung von Telearbeits-lösungen. Die eingeschränkte Mobilität hat die Nutzung von E-Commerce weiter beschleunigt. Die Leistungen und Dienste des Staates sind zunehmend online verfügbar, so dass der Gang zum phy-sischen Schalter entfällt. All dies erfordert jedoch in der Regel ein Identifizierungsverfahren, wobei das derzeit noch in keinem Gesetz, das dessen Zuverlässigkeit und Sicherheit garantiert, geregelt ist. Die Einführung einer e-ID schliesst diese Lücke und richtet einen staatlich garantierten Identifika-tionsdienst ein.
Es ist vorgesehen, dass die Entwicklung der Systeme, die zur Herstellung der technologischen Unterstützung für die vom Staat anerkannten Elemente benötigt werden, dem privaten Sektor überlassen wird. Genau dieser Punkt wird mit dem Referendum bekämpft. Der Staatsrat ist ebenso wie der Bundesrat und die Bundesversammlung davon überzeugt, dass die Privatwirtschaft besser in der Lage ist, mit der technologischen Entwicklung im digitalen Bereich Schritt zu halten. Es ist daher logischerweise die Aufgabe der Privatwirtschaft, die am besten geeigneten Lösungen für die jeweiligen Funktionen bereitzustellen. Dem Staatsrat ist es auch ein Anliegen, dass die Sicherheit und Zuverlässigkeit digitaler Systeme und der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt ist. Er ist der Auffassung, dass mit den Bestimmungen im Gesetz dafür gesorgt wird.
In den Beratungen der Eidgenössischen Bundesversammlung wurde zudem ein Artikel in das Gesetz aufgenommen, der dem Bundesrat die Befugnis gibt, eine Lösung einzuführen, bei welcher der Bund eine noch grössere Rolle übernehmen würde. Dies gilt für den Fall, dass die vorgeschlagene Lösung, die auf einer Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Privatwirtschaft beruht, nicht von Erfolg gekrönt ist. Damit hat das Parlament die von den Gegnern des Gesetzesentwurfs geäusserten Bedenken berücksichtigt.