Die Zeiten, in denen ausländische Unternehmensgruppen von Steuerregimes in der Schweiz profitieren konnten, wodurch sie ihre Steuern senken konnten, sind endgültig vorbei. Mit der Annahme des STAF erfüllt die Schweiz die internationalen Anforderungen.
Künftig sind alle Unternehmen, international tätige Grossunternehmen oder KMU, vor der Steuerbehörde gleich gestellt. Diese Reform sichert die juristische Sicherheit, die für die Planungs- und Investitionstätigkeit der betroffenen Unternehmen von grosser Bedeutung ist.
Der Staatsrat begrüsst diese Reform, die vor allem durch ihre Ausgewogenheit überzeugt. Die Lehren aus der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III sind gezogen. Aus dem steuerlichen Werkzeugkasten wurden die exzessiven Instrumente entfernt. Dies spiegelt sich in der Korrektur des Grundsatzes der Kapitaleinlagen und fiktiven Zinsen oder in der Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Dividenden auf 70 % wider. Die Kantone sind frei darin, für ihre je unterschiedlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten separate Lösungen zu finden, womit das föderale Gleichgewicht in der Steuergesetzgebung gewahrt bleibt. In Freiburg werden Unternehmen, welche dem normalen Steuerregime unterstellt sind, von einer wesentlichen Steuererleichterung profitieren. Im Gegensatz dazu wird die Steuerquote bei Unternehmen mit besonderem Steuerstatus im Durchschnitt von 9 % auf 13,72 % steigen. Mit dem STAF werden der Staatskasse bis zu 38 Millonen Franken zusätzlich zufliessen.
Das STAF bietet Rahmenbedingungen, die einen attraktiven Wirtschaftsstandort und damit auch Beschäftigung garantieren. In der Schweiz beschäftigen die Unternehmen mit Steuerstatus durchschnittlich 150 000 Personen, davon mehr als 3000 im Kanton Freiburg. Diese Unternehmen generieren 50 % der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer auf den Unternehmensgewinnen und tragen so wesentlich zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und Infrastrukturen bei. Im Übrigen wird, dank den Massnahmen zur Unterstützung der Innovationsfähigkeit, der Forschung und der Entwicklung, die Reform die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons in einem Schlüsselsektor mit Zukunftspotenzial erhöhen.
Zukunft bedeutet auch die Gesunderhaltung des Rentensystems. Das Parlament hat dies begriffen, im Besonderen, weil die Situation der AHV problematisch ist. Seit 2014 genügen die Einzahlungen in die AHV nicht mehr, um die Renten zu gewährleisten. Dank der zwei Milliarden, die aufgrund des Gesetzes jährlich zusätzlich in die AHV fliessen, wird, für alle sozialen Kategorien, mit der Steuerreform die erste Säule der Sozialwerke für die Bürgerinnen und Bürger konsolidiert. Das ist zusammen mit den geplanten Kompensationen für die öffentlichen Gemeinwesen ein massgeblicher Fortschritt gegenüber der Unternehmenssteuerreform III. Das Parlament hat verstanden, dass die Kantone unterstützt werden müssen. Der Bund wird ihnen einen zusätzlichen Teil der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer zukommen lassen; im Kanton Freiburg dürfte dadurch ein zusätzlicher Ertrag von 27 Millionen Franken resultieren. Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform III wurden Städte und Gemeinden von Anfang an in die Steuerreform mitinvolviert. Die Kantone sind verpflichtet, sie an den Kompensationszahlungen zu beteiligen. Der Schweizerische Städeverband und der Freiburger Gemeindeverband setzen sich dieses Mal für die Steuerreform ein.
Aus all diesen Gründen engagiert sich der Staatsrat zusammen mit dem Bundesrat, den eidgenössischen Räten und den anderen 25 Kantonen für das STAF. Was auch immer am 19. Mai geschieht, die Schweiz muss die besonderen Steuerregimes beseitigen. Verpassen wir also die Gelegenheit nicht, unsere KMU's zu stärken, die AHV zu konsolidieren, wesentliche soziale Ausgleichsmechanismen zu installieren und die Attraktivität unseres Wirtschaftsgefüges zu bewahren.