Zur Erinnerung: Der Staatsrat beschloss 2020, ein einheitliches elektronisches Identifikationsmittel (E-ID) für die Verbindung zu den Online-Leistungen des Staates einzuführen und dieses Werkzeug im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu erwerben. Den Zuschlag erhielt 2021 die SwissID, eine von der Schweizerischen Post angebotene Lösung. Die neue E-ID wurde Anfang 2022 implementiert. Die SwissID ist sicherer und leistungsfähiger als das alte Identifikationsmittel, das auf einer staatsinternen Lösung beruhte, und bietet die Möglichkeit, je nach Sensibilität der angebotenen Leistungen mehrere Vertrauensstufen einzuführen, um die Identität jeder einzelnen Benutzerin und jedes einzelnen Benutzers des Schalters entsprechend zu gewährleisten. Diese Vertrauensstufen werden von jeder Dienststelle angesichts ihrer eigenen Bedürfnisse individuell festgelegt.
Die Benutzerinnen und Benutzer des virtuellen Schalters und von FRIAC (Plattform für die Einreichung und Bearbeitung von Baubewilligungen) wurden bereits mehrmals aufgefordert, ihr Konto auf die SwissID zu migrieren. Im Sommer und im Herbst 2022 werden sie per E-Mail vom virtuellen Schalter oder von FRIAC erneut gemahnt.
Gemäss der heute angenommenen Änderung kann die Staatskanzlei nach einer letzten Mahnung die Konten, die bis Ende des Jahres noch nicht migriert worden sind, deaktivieren. Die Benutzerinnen und Benutzer werden darüber informiert, dass die im virtuellen Schalter enthaltenen Daten zu diesem Zeitpunkt endgültig gelöscht werden, und werden aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ihrer Speicherung zu ergreifen.
Weitere Informationen zur SwissID unter der Adresse fr.ch/swissid