Der Staatsrat spricht sich für die sofortige Aufhebung der Covid-Massnahmen aus, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Er ist der Ansicht, dass bei einem weiteren Anstieg der täglichen Ansteckungen und Hospitalisierungen eine Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten vorzuziehen ist. Der Staatsrat ist ausserdem der Ansicht, dass gefährdete Personen und Gesundheitseinrichtungen weiterhin geschützt werden müssen, insbesondere durch die Empfehlung von Telearbeit und das Maskentragen. Auch im öffentlichen Verkehr sollte die Vorschrift, Masken zu tragen, zunächst weiterhin gelten. Aus ähnlichen Gründen sollte das Maskentragen im Kulturbereich für eine Übergangszeit beibehalten werden. Diese Massnahmen müssen auf nationaler Ebene gelten.
Der Staatsrat möchte, dass bestimmte Tests in konkreten Fällen kostenlos bleiben. Bei angemessenen Kosten können wiederholte Tests in Unternehmen das Auftreten von Ansteckungsclustern verhindern und dafür sorgen, dass weniger Personen der Arbeit fernbleiben. Pooltests sollten auch für eine Aktivität im schulischen Umfeld oder an Hochschulen, wenn das COVID-19-Zertifikat dort weiterhin obligatorisch ist, kostenlos sein. In diesem Zusammenhang möchte der Staatsrat, dass die Hochschulen in der Liste der Einrichtungen ohne Zugangsbeschränkung ausdrücklich erwähnt werden.
Sollten Massnahmen beibehalten werden, so hält es der Staatsrat für unerlässlich, 2G+ für Vorstellungen mit stehendem Publikum sowie für Amateurinstrumental- und -gesangspraxis, Sport und Freizeit und die Pflicht, im Sitzen zu konsumieren, aufzugeben. Der Bereich der modernen Musik sowie Blaskapellen und Chöre befinden sich in einer Zwangspause, was diese Organisationen in sehr grosse Schwierigkeiten bringt. Die Massnahme 2G+ ist heute im Vergleich zu anderen Aufhebungen von Beschränkungen unverhältnismässig.