Angesichts der Forderungen des freiburger spitals (HFR) sowie eines vom Finanzinspektorat (FI) Ende Januar 2018 vorgelegten Berichts folgt der Staatsrat dem Vorschlag seiner Delegation und beauftragt das Finanzinspektorat mit einer vertieften Kostenanalyse des HFR. Er will sich damit der Qualität der Finanzprozesse und der Korrektheit der fraglichen Beträge versichern, bevor weitere Diskussionen stattfinden. Dieses Vorgehen wurde im Einvernehmen mit der Delegation des Verwaltungsrats des HFR beschlossen.
Am vergangenen 22. Januar legte das Finanzinspektorat im Rahmen seiner ordentlichen Prüfungen dem Staatsrat einen Bericht zu den Kostenberechnungsmethoden für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und die übrigen Leistungen des HFR vor. Da die verschiedenen Punkte, auf die in diesem Bericht hingewiesen wird, die bereits von der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) geäusserten Zweifel bestätigten, schlug die Delegation des Staatsrats mit Staatsrätin Anne- Claude Demierre und den Staatsräten Georges Godel und Jean-François Steiert dem Gesamtstaatsrat eine Vertiefung dieser Analyse vor. Damit soll sich der Staatsrat der Qualität der Finanzprozesse und der Korrektheit der fraglichen Beträge versichern können, bevor weitere Diskussionen mit dem HFR stattfinden.
Der Staatsrat hat diesen Vorschlag im Einvernehmen mit der Delegation des Verwaltungsrats des HFR gutgeheissen und das Finanzinspektorat mit der Durchführung beauftragt. Das Finanzinspektorat wird die Qualität der Kosten-Leistungsrechnung und die Zweckmässigkeit der IT-Systeme des HFR prüfen. Es wird der Frage nachgehen, ob die Kosten-Leistungsrechnung das geeignete Instrument für die GWL und die übrigen Leistungen ist, die Gemeinkosten untersuchen sowie klären, inwieweit die Empfehlungen aus seinem ersten Bericht umgesetzt wurden. Ebenfalls auf dem Programm stehen Budgetplanung, Finanzcontrolling und Investitionen sowie die Identifizierung von Verbesserungspotenzial. Weiter wird eine Vergleichsanalyse der Praxis bei der Funktionseinreihung der Arbeitsstellen und der Gehaltsfestlegung beim HFR und der Zentralverwaltung des Kantons durchgeführt. Diese Analyse und der entsprechende Bericht sollen dem Staatsrat eine solide Arbeitsgrundlage geben, damit nachhaltige Lösungen für die Finanzierung des HFR gefunden werden können.