Die beantragte Änderung besteht in einer allgemeinen Reorganisation des Systems zur Veröffentlichung der freiburgischen Erlasse. Die Reorganisation beinhaltet mehrere Teile: einen Gesetzgebungsteil, mit dem Gesetzesentwurf, den der Staatsrat dem Grossen Rat unterbreitet hat und der den Vorrang der elektronischen Fassung der Gesetzessammlungen begründet; einen Informatikteil, mit der Inbetriebnahme einer Weiterentwicklung der Software, mit der gegenwärtig die Datenbank der kantonalen Gesetzgebung verwaltet wird; und einen Organisationsteil, mit der Zusammenführung der Kräfte, welche die beiden Gesetzessammlungen verwalten, und einer Überprüfung des Gesetzgebungsverfahrens.
Der Öffentlichkeit und den Fachleuten wird insbesondere zugutekommen, dass die Daten der beiden Gesetzessammlungen für die Veröffentlichung der kantonalen Gesetzgebung (Amtliche Sammlung und Systematische Gesetzessammlung) gemeinsam verwaltet werden und dass diese Sammlungen laufend nachgeführt werden.
Der Inhalt der elektronischen Fassung wird für diese beiden Gesetzessammlungen zur massgebenden Fassung. Der Staatsrat kann beschliessen, dass die Papierfassung nicht mehr erscheint. Wer will, kann jedoch weiterhin bei der Staatskanzlei Sonderdrucke von Erlassen beziehen. Damit soll die Gefahr einer digitalen Kluft begrenzt werden.
Mit diesem Projekt folgt Freiburg der jüngsten Entwicklung bei der amtlichen Veröffentlichung in der Schweiz und in Europa. Nach gewissen europäischen Ländern wie Österreich, Belgien und den Niederlanden haben der Bund und sechs Kantone (VD, AG, GR, BE, GL und ZH) bereits ausdrücklich oder stillschweigend den Vorrang der elektronischen Fassung ihrer Gesetzessammlungen beschlossen; VD, AG, BE und GL haben die Papierfassung sogar schon abgeschafft.