Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angemeldet wurde, promulgiert der Staatsrat:
- das Gesetz vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Gesetzes über die Freiburger Kantonalbank (Inkrafttreten: 3. August 2016);
- das Gesetz vom 16. Juni 2016 zur Änderung des Gesetzes über die Hundehaltung (Inkrafttreten: 1. Januar 2017).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Motion Antoinette Badoud / Michel Losey - Gesetz über die Gemeindesteuern (Abschaffung der leitenden Stellung - Art. 9);
- die Antwort auf die Motion Nicolas Kolly / Gilles Schorderet - Realisierung der Verbindungsstrasse Marly-Matran;
- die Antwort auf die Anfrage Gabrielle Bourguet - Berücksichtigung der Bedürfnisse des Sports bei der Revision des kantonalen Richtplans;
- die Antwort auf den Auftrag Rudolf Vonlanthen / Roland Mesot / Yvan Hunziker / Patrice Longchamp / Denis Grandjean / Alfons Piller / Isabelle Portmann / Fritz Glauser / Markus Zosso / Gilberte Schär - Verwendung der finanziellen Mittel für die Wiederbevölkerung der für die Patentfischerei offenen Seen des Kantons;
- einen Dekretsentwurf über die Einbürgerungen;
- die Antwort auf das Postulat Jean-Pierre Doutaz / Marie-Christine Baechler - Fachmaturität in den Bereichen Musik, Theater und Tanz;
- die Antwort auf die Motion Susanne Aebischer / Antoinette Badoud - Erhöhung der Sicherheit von Kindern in ausserfamiliären Betreuungseinrichtungen des Kantons Freiburg;
- die Antwort auf die Anfrage Giovanna Garghentini Python / Andrea Burgener Woeffray - Kinderrechte;
- einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten;
- den Bericht Energiestrategie des Kantons Freiburg für den Zeitraum 2010-2015;
- einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung).
Er ermächtigt die Direktion für Gesundheit und Soziales, einen Vorentwurf für die kantonale Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention (Perspektiven 2030) in die Vernehmlassung zu geben.
Er genehmigt:
- das Reglement über den Finanzhaushalt und die Standards zur Rechnungslegung der Fachhochschule Westschweiz//Freiburg;
- die Tarifvereinbarungen zwischen den Freiburger Spitälern und den Krankenversicherern über die Vergütung von ambulanten Spitalleistungen ausserhalb TARMED;
- die Verordnung über die Anwendung von Artikel 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.
Er ändert:
- die Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen in der Berufsbildung;
- die Verordnung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung;
- die Verordnung über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Er ernennt neue Mitglieder:
- der Kommission für Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung;
- der Berufsbildungskommission;
- der beratenden Kommission für die Unterstützung und Begleitung behinderter und gefährdeter Personen;
- der Gebäudeschätzungskommission des Glanebezirks;
- des kantonalen Rats für Prävention und Sicherheit.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.