Der Staatsrat wählt Anne-Claude Demierre, Direktorin für Gesundheit und Soziales, zur Vizepräsidentin des Staatsrats für das Jahr 2019.
Er promulgiert:
- das Dekret 4 vom 14. Dezember 2018 über die Einbürgerungen (Inkrafttreten: sofort);
- das Dekret vom 12. Dezember 2018 über einen Verpflichtungskredit zur Unterstützung von Unternehmen in der Gründungsphase für die Jahre 2019 bis 2022 (Inkrafttreten: sofort).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Motion Mäder-Brülhart Bernadette / Schneuwly André – Änderung des Gesetzes über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen (FBG) (Art. 9 Abs.1): Rechtmässig anerkannte vorschulische Einrichtungen und ausserschulische Betreuungseinrichtungen (3H-8H) sollen vom Staat finanziell unterstützt werden;
- die Antwort auf den Auftrag Gaillard Bertrand / Bonvin-Sansonnens Sylvie / Schuwey Roger / Repond Nicolas / Hunziker Yvan/Herren-Schick Paul / Johner-Etter Ueli / Herren-Rutschi Rudolf / Peiry Stéphane / Demierre Philippe – Einrichtung eines Übergangsfonds für die Weiterführung der Subventionierung für die Renovierung von Schindeldächern in den Jahren 2018‒2020;
- die Antwort auf die Anfrage Marmier Bruno / Ballmer Mirjam – Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» – Zeitplan für die Umsetzung;
- einen Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung der technischen Geräte und Anlagen der Berufsfachschule Freiburg;
- einen Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für die Anpassung der Bushaltestellen auf den Kantonsstrassen an die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen.
Er genehmigt:
- den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das vierte Quartal 2018 (32. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 255 510.35 zugunsten des Sports zu verwenden;
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 3 417 712 Franken für das 4. Quartal 2018 (199. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (1 382 275 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (1 075 937 Franken), für die Restaurierung von Kunstwerken (150 000 Franken) und für die Umwelt (809 500 Franken) zu verwenden.
Er ändert:
- die Verordnung über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus;
- das Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (Halbklassenunterricht);
- das Reglement über den Natur- und Landschaftsschutz (Bezeichnung der Biotope von kantonaler Bedeutung).
Er erlässt die Verordnung über den Espace Gesundheit-Soziales.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.