Der Staatsrat promulgiert das Dekret vom 19. November 2014 über den Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2015 (Inkrafttreten: 1. Januar 2015).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- einen Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für die Studien und die Arbeiten zum Ausbau der Route des Grands-Bois, zum Wiederaufbau des Reinwasserkanals und zur Sanierung der Tuffière-Brücke in Hauterive (FR), Corpataux-Magnedens und Arconciel;
- die Antwort auf die Anfrage Nadia Savary-Moser - Restaurierung des Schlosses Chenaux in Estavayer-le-Lac;
- einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (GVO-freier Kanton).
Er genehmigt:
- den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das vierte Quartal 2014 (15. Gewinnverteilung) einen Betrag von 179 874 Franken zugunsten des Sports zu verwenden;
- den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats.
Er legt die Gehaltsskalen des Staatspersonals für das Jahr 2015 fest.
Er ändert den Tarif der Gebühren der Kantonalen Steuerverwaltung.
Aufgrund von Rücktritten ernennt er je ein Mitglied:
- der Kommission für behindertengerechtes Bauen;
- der kantonalen Kommission für die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMK).
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.