Der Staatsrat promulgiert:
- das Dekret vom 17. November 2017 über einen Verpflichtungskredit für die Sanierung und den Ausbau des Kollegiums Heilig Kreuz in Freiburg (Inkrafttreten: sofort);
- das Dekret vom 20. März 2018 über die Einbürgerungen (Inkrafttreten: sofort);
- das Gesetz vom 7. Februar 2018 zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2018);
- das Gesetz vom 17. November 2017 zur Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal (Sonderprivatauszug aus dem Strafregister und Streikrecht) (Inkrafttreten: 1. Juli 2018. Ausgenommen sind die Artikel 68 und 68a, die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. November 2017 geändert wurden; ihr Inkrafttreten wird später festgelegt und hängt vom Entscheid des Bundesgerichts über die Beschwerde, die am 22. Januar 2018 eingereicht wurde, ab).
Er beruft die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg zur kantonalen und zur eidgenössischen Volksabstimmung von Sonntag, 10. Juni 2018, ein.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Waeber Emanuel - Ausstellung Leumundszeugnisse und Einsichtnahme in Betreibungen;
- die Antwort auf die Anfrage Repond Nicolas / Rey Benoît - Situation in der Institution Clos Fleuri und Politik der Betreuung von Menschen mit Behinderungen;
- die Antwort auf die Anfrage Ducotterd Christian - Jugendherberge;
- die Antwort auf die Anfrage Dafflon Hubert / Bonny David - Freiburg macht seine Revolution 4.0: Entspricht die Berufsbildung in qualitativer und quantitativer Hinsicht immer noch den Bedürfnissen der Wirtschaft von heute und morgen?;
- die Antwort auf die Anfrage Morand Jacques / Gapany Johanna - Ein klarer Rahmen für den Fernbusverkehr;
- die Antwort auf die Anfrage Kolly Nicolas - Neues Gebäude für die Rechtswissenschaftliche Fakultät auf dem Thierryturm-Areal.
Er nimmt Kenntnis von den Tätigkeitsberichten 2017 der Kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV) und der Anstalten von Bellechasse (AB) und überweist sie dem Grossen Rat.
Er genehmigt den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das erste Quartal 2018 (29. Gewinnverteilung) einen Betrag von 482 445 Franken zugunsten des Sports zu verwenden.
Er ernennt ein neues Mitglied der Kulturgüterkommission.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.