Über Ostern setzt der Staatsrat seine Tätigkeit fort, um die Führung zur Bewältigung der COVID-19-Krise sicherzustellen.
Anlässlich seiner Sitzung verabschiedet der Staatsrat:
- die Verordnung über die befristeten steuerpolitischen Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronaviruskrise;
- die Verordnung über die wirtschaftlichen Massnahmen infolge des Coronavirus (WMV COVID-19).