Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Gesetzes vom 20. November 2019 über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2020 und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020 fest.
Er nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Gesetzes vom 21. November 2019 zur Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern und des Sozialhilfegesetzes (Inkrafttreten am: 1. Januar 2020).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Kolly Nicolas - Funktionieren des Jugendamts;
- die Antwort auf die Anfrage Chardonnens Jean-Daniel - Eine Stellenplattform für Asylsuchende: Warum nicht auch für Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfebeziehende des Kantons?;
- die Antwort auf die Anfrage Glasson Benoît - Regulierung der Gämsjagd;
- die Antwort auf die Anfrage Kubski Grégoire - Inkrafttreten und Anwendbarkeit des Verfassungsartikels 139a KV-FR über die Transparenz1);
- den Entwurf des Gesetzes über die Agglomerationen (AggG).
Er legt die Referenztarife der Spitäler und Geburtshäuser fest.
Er ändert:
- das Reglement über die Gymnasialausbildung;
- das Reglement über die Ausbildung an Fachmittelschulen;
- das Reglement über die Abschlussprüfungen an Fachmittelschulen.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.