Der Staatsrat hat sich für die Änderung von Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juni 2004 über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, der Oberamtmänner und der Kantonsrichter (SGF 122.1.3) ausgesprochen, wonach die Sitzungsgelder der Staatsräte und Oberamtmänner künftig vollumfänglich dem Staat überwiesen werden sollen. Damit wird der von den Grossräten David Bonny und Xavier Ganioz eingereichten Motion Folge geleistet, die verlangt, dass die Magistratspersonen ihre Sitzungsgelder gleich wie die festen Entschädigungen dem Staat überweisen.
Die Beantwortung dieser Motion fiel mit dem Bericht des Staatsrats zum Postulat über die Gehälter der Staatsräte, der Oberamtmänner, der Kantonsrichter und der Mitglieder der Kommissionen des Staates zusammen. In diesem Bericht schlägt der Staatsrat vor, dass die Sitzungsgelder seiner Mitglieder sowie der Oberamtmänner wie in den anderen Westschweizer Kantonen und in Anbetracht der gegenwärtigen Finanzlage künftig vollumfänglich an den Staat gehen sollen. Begründet wird dies auch damit, dass die Anwendung von Artikel 6 des oben erwähnten Gesetzes zu Ungerechtigkeiten führt, wenn gewisse Institutionen nur feste Entschädigungen auszahlen, die dem Staat zufliessen, oder aber nur Sitzungsgelder, die den betreffenden Magistratspersonen zustehen.
Angesichts der erforderlichen gesetzlichen Anpassungen und der eingegangenen Verpflichtungen wird diese Änderung ab Beginn der nächsten Legislatur erfolgen.