Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Klimagesetzes vom 30. Juni 2023 und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Oktober 2023 fest.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Berset Christel / de Weck Antoinette - Finanzkrise der Groupe E AG: Was sind die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Freiburger Bevölkerung und Unternehmen?;
- die Antwort auf die Anfrage Jakob Christine / Borloluzzi Flavio - Wohnungen für Flüchtlinge und Asylsuchende?;
- die Antwort auf die Anfrage Aebischer Susanne / Thévoz Ivan - Übersterblichkeit und ungeklärte Todesfälle.
Er genehmigt den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 3 520 059 Franken für das 3. Quartal 2023 (218. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (1 830 709 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (1 509 350 Franken), für Restaurierungen von Kunstwerken (170 000 Franken) und für die Umwelt (10 000 Franken) zu verwenden.
Er erlässt die Verordnung über den interkommunalen Finanzausgleich im Jahr 2024 (IFAV 2024).
Er ändert:
- die Verordnung über die Liste der Pflegeheime des Kantons Freiburg;
- das Reglement über die familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen.
Er überträgt der Gemeinde Mont-Vully die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen.
Er ernennt je ein neues Mitglied:
- der Kommission für die Planung des Leistungsangebots für Minderjährige und junge Erwachsene;
- der Prüfungskommission für die Anwaltskandidaten.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst veröffentlicht.