Der Staatsrat nimmt die Promulgation des Gesetzes zur Änderung des Gewässergesetzes zur Kenntnis und legt dessen Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2022 fest.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Gabriel Kolly - Baustoffrecycling in Kiesgruben: Wer ist für die Kontrollen zuständig?;
- die Antwort auf die Anfrage Kolly Gabriel / Bapst Bernard - Strasse Corbières–Villarvolard: Wie weit ist die RIMU?;
- die Antwort auf die Anfrage Senti Julia / Müller Chantal - Auswirkungen der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung auf den Kanton Freiburg;
- die Antwort auf die Anfrage Kolly Nicolas / Zurich Simon - Doppelverrechnungen an Krankenversicherungen: Kontrollinstrumente im Interesse der Versicherten vorsehen;
- die Antwort auf die Anfrage Rodriguez Rose-Marie / Savary-Moser Nadia - Frimesco: Das Programm der schulärztlichen Betreuung muss verbessert werden;
- die Antwort auf die Anfrage Baeriswyl Laurent - FRIMESCO – Fehlende Untersuchung in der Primarschule.
Er legt die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals fest.
Er ändert die Verordnung über die Quellensteuer.
Er genehmigt die Entscheide der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das 4. Quartal 2022 (48. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 795 366.45 zugunsten des Sports zu verwenden.
Er ernennt ein neues Mitglied der Kommission der Pädagogischen Hochschule Freiburg HEP|PH FR.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst veröffentlicht.