Informationen, die der Staatskanzli für das Jahr 2022 übermittelt werden müssen
Name des Dokuments | Frist |
Einkommen im Jahr 2022 | 31.08.2023 |
Die Mitglieder des Grossen Rats, die Staatsrätinnen und Staatsräte und die Oberamtmänner sind verpflichtet, die Einkünfte aus ihren Ämtern und die Einkünfte aus damit verbundenen Tätigkeiten zu veröffentlichen.
Name des Dokuments | Frist |
Einkommen im Jahr 2022 | 31.08.2023 |
Herausgegeben von Staatskanzlei des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 18.07.2023