Eine politische Partei kann von der Staatskanzlei amtlich eingetragen werden, wenn sie die Rechtsform eines Vereins hat, dessen Zweck laut Satzung in erster Linie politisch ist, und wenn sie mindestens drei Mitglieder hat, die unter demselben Parteinamen in den Grossen Rat gewählt wurden.
Nur die im Register der politischen Parteien eingetragenen politischen Parteien müssen ihre Rechnung jährlich veröffentlichen. Politische Organisationen, die nicht im Register eingetragen sind, dürfen das aber auch.
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