Alle natürlichen und juristischen Personen können unabhängig von ihrem Wohnsitz Spenderinnen oder Spender sein.
Politische Organisationen müssen die von ihnen umworbenen Spenderinnen und Spender vorgängig und unmissverständlich darüber informieren, dass ihre Identität oder ihr Firmenname öffentlich bekannt gegeben werden kann, sofern die im PolFiG vorgesehenen Schwellenwerte erreicht und überschritten werden.
- 5000 Franken für natürliche Personen
- 1000 Franken für juristische Personen
Alle Daten, die sich auf Spenderinnen und Spender beziehen, werden ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung auf der Website des Staates Freiburg gelöscht oder als Papierdokumente vernichtet.
Spenden oder sonstige Zuwendungen, die anonym oder unter einem Pseudonym entgegengenommen werden, sind nicht mehr zulässig und müssen unverzüglich an die Staatskanzlei weitergeleitet werden.