Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden für die interkommunale Zusammenarbeit. Dem Gemeindeverband kann von seinen Mitgliedern eine oder mehrere Gemeindeaufgaben übertragen werden. Aus juristischer Sicht sind Gemeindeverbände öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedgemeinden verabschieden ihre Statuten, die vom Staatsrat genehmigt werden. Das GemA koordiniert das Genehmigungsverfahren. Für die wichtigsten Aufgaben wurden Musterreglemente erstellt. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im info'GemA 23/2021 "Gemeindereglemente und Statuten der Gemeindeverbände".
Gemeindeverbände
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Musterstatuten, Musterreglemente, Fusion, Auflösung
Herausgegeben von Amt für Gemeinden
Letzte Änderung: 17.12.2024