Was sind Kantons-Verwaltungen?
Kantons-Verwaltungen sind alle Behörden und Ämter,
die für das Leben im Kanton zuständig sind.
Und zwar in allen Bereichen.
Zum Beispiel in den Bereichen: Finanzen, Gesundheit oder Schulen.
Kantons-Verwaltungen sind zum Beispiel:
- Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion
- die Steuer-Verwaltung.
Haben Sie Probleme mit einer Person
aus einer Verwaltung im Kanton Freiburg?
Verstehen Sie eine Entscheidung des Kantons nicht?
Vielleicht gibt es ein Problem.
Oder sogar einen Konflikt.
Dann brauchen Sie Hilfe.
Dafür gibt es die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten.
Was ist die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten?
Mediation bedeutet: Vermitteln zwischen 2 Personen.
Und den 2 Personen helfen, sich besser zu verstehen.
Die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten
ist ein Unterstützungs-Dienst des Kantons Freiburg.
Der Unterstützungs-Dienst berät Sie gerne bei Fragen.
Für wen ist die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten?
Die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten ist:
- für alle Personen,
die ein Problem mit einer Verwaltung im Kanton Freiburg haben. - Für zahlreiche Verwaltungen im Kanton Freiburg.
Aber nicht für alle.
Hier sehen Sie die Verwaltungen,
bei denen die Mediation nicht helfen kann.
Was kann die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten?
Sie kann Sie informieren.
Zum Beispiel:
- Ihnen schwierige Briefe erklären
- Ihnen helfen, die Entscheide des Kantons besser zu verstehen
- Ihnen Tipps geben, was Sie als nächstes tun können.
Sie kann auch eine Mediation beginnen.
Aber nur, wenn die Verwaltung damit einverstanden ist.
Sie kann zum Beispiel:
- ein Treffen zwischen Ihnen und der Person aus der Verwaltung organisieren.
Die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten:
- hört jeder Person zu: Ihnen und der Person aus der Verwaltung
- erklärt die Situation jeder Person
- hilft Ihnen, sich besser zu verstehen.
Bei welchen Verwaltungen kann die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten NICHT helfen?
Sie kann nicht helfen, wenn Sie Probleme mit diesen Verwaltungen haben:
- der Grosse Rat
- der Staatsrat
- Justiz-Verwaltungen (zum Beispiel Gerichte)
- Straf-Verfolgung (zum Beispiel die Polizei)
- anerkannte Kirchen und Religions-Gemeinschaften
- Gemeinde-Verwaltungen
- andere Schweizer Kantone
- Bundes-Verwaltung für die ganze Schweiz
(zum Beispiel das SEM: Staats-Sekretariat für Migration) - Konflikte zwischen Kantons-Angestellten und dem Arbeitgeber
(der Arbeitgeber ist der Kanton Freiburg). - Bereiche, in denen es eine gesetzlich vorgesehene Mediation gibt
(zum Beispiel bei der Arbeitslosen-Versicherung) - im Gesundheits-Bereich. Zum Beispiel beim Patienten-Recht.
- Bereiche, die mit dem Bundesrecht zusammenhängen
(zum Beispiel die IV: Invaliden-Versicherung)
Das kann die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten NIE:
Sie kann nie:
- Entscheide der Verwaltungen ändern
- die Fristen für Beschwerden oder Einsprachen ändern.
Wie arbeitet die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten?
Sie hilft Personen und Verwaltungen, einander besser zu verstehen.
Dazu muss jede Person lernen,
ihren Standpunkt zu erklären und dem anderen zuzuhören.
Die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten hat 2 Arbeitsweisen:
- Pendelmediation:
Bei dieser Arbeitsweise wenden sich beide Parteien an die Mediation für
Verwaltungs-Angelegenheiten.
Sie und die Verwaltung sprechen einzeln
mit der Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten.
Sie sprechen nicht miteinander.
Die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten sagt beiden Parteien,
was die andere Partei gesagt hat.
Sie pendelt zwischen Ihnen und der Verwaltung.
Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten
Herr und Frau A. Kantons-Verwaltung
Die Mediation hilft, eine Lösung zu finden.
- Die klassische Mediation:
Bei der klassischen Mediation treffen sich die beiden Parteien
und sprechen miteinander.
Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten
Herr und Frau A. Kantons-Verwaltung
Die Mediation hilft den beiden Parteien, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die beiden Parteien versuchen, sich zu einigen.
Wenn möglich, unterschreiben sie eine Vereinbarung.
Dann muss jede Partei die Dinge tun,
die in der Vereinbarung festgelegt wurden.
Die Person, die für die Mediation arbeitet, nennt man: Mediatorin.
Für eine gute Arbeit: 4 wichtige Punkte
Die Mediatorin beachtet diese 4 Punkte:
- Frei und unabhängig sein.
Die Mediatorin arbeitet frei.
Niemand gibt ihr Anweisungen.
Das Gesetz lenkt ihre Arbeit. - Für jeden gerecht sein.
Alle haben die gleichen Rechte.
Die Mediatorin behandelt alle gleich. - Neutral sein.
Die Mediatorin gibt keine Ratschläge,
um eine Lösung zu finden.
Sie sagt ihre persönliche Meinung nicht.
Sie bleibt neutral. - Vertraulichkeit wahren.
Die Mediatorin und alle anderen müssen wichtige und persönliche
Informationen für sich behalten.
Diese Informationen dürfen nicht weitergegeben werden.
Das nennt man: Vertraulichkeit wahren.
Haben Sie ein Problem mit einer Verwaltung im Kanton Freiburg?
Kontaktieren Sie die Mediation für Verwaltungs-Angelegenheiten:
Kantonale Behörde für Öffentlichkeit,
Datenschutz und Mediation ÖDSMB
Chorherrengasse 2
1701 Freiburg
Telefon: 026 305 10 43 / E-Mail: mediation@fr.ch / Internet: fr.ch/de/sk/oedsmb
Anpassung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache, Pro Infirmis