Informationen offen zugänglich
Die Arbeit der Verwaltungen war früher geheim.
Die Bürgerinnen und Bürger bekamen wenig Informationen.
Sie hatten auch keinen Zugang zu offiziellen Dokumenten.
Seit 2011 ist die Arbeit der Verwaltungen öffentlich.
Seitdem dürfen alle Bürgerinnen und Bürger:
- Informationen verlangen und
- offizielle Dokumente einsehen
Einige Beispiele:
- Die Universität untersucht ihre Organisation. Sie erstellt einen Bericht.
Ein Journalist möchte diesen sehen. - Das Tiefbau-Amt plant den Umbau einer Strasse.
Eine Hausbesitzerin darf den Bauplan verlangen. -
Das Freiburger Spital will eine Abteilung vergrössern.
Ein interessierter Bürger darf die geplanten Kosten einsehen.
Zugangs-Recht für alle
Zu allen Dokumenten der Verwaltungen
kann Zugang verlangt werden.
Jede Person hat ein Recht darauf.
Dieses Recht heisst Zugangs-Recht.
Es steht in einem Gesetz namens
Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG).
Dieses Gesetz gilt seit 2011.
Für alle Behörden ist Transparenz wichtig.
Transparenz bedeutet sichtbar. Etwas ist nicht versteckt.
Unsere Verwaltungen verhalten sich klar und offen.
Die Dokumente sind für alle verfügbar – für die Öffentlichkeit zugänglich.
Es gibt Ausnahmen.
Eine Meinung bilden
Zugangs-Recht und Transparenz: Was bringt das den Bürgern?
Die Bürgerinnen und Bürger sollen klar informiert sein.
Sie sollen die Arbeit unserer Verwaltungen verstehen.
So können sie Vertrauen fassen und selbst aktiv werden.
Aktiv werden bedeutet auch:
Sich wehren können und sich gegen eine Entscheidung
aussprechen können.
So möchten einige Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel
keine Windräder.
Sie verlangen Dokumente, um sich zu wehren.
Wo gilt das Zugangs-Recht?
Das Zugangs-Recht gilt für den Staat Freiburg und für die Gemeinden.
Es gilt auch für Privat-Personen, die eine öffentliche Aufgabe ausführen.
Zu allen Dokumenten dieser Behörden und Personen
kann Zugang verlangt werden.
Man darf diese Dokumente also anfordern und lesen.
Beispiele:
- Sitzungs-Protokoll des Grossen Rats
- Entscheid eines Gerichts
- Finanz-Plan der Freiburger Regierung
- Sport-Programm einer Gemeinde
- Untersuchungs-Bericht des Kantons-Spitals
Im Umwelt-Bereich gilt das Zugangs-Recht auch
für weitere Gruppierungen (zum Beispiel Tourismus-Verband,
Unternehmen).
Ist das Zugangs-Recht überall gültig?
Einige Bereiche haben eigene Gesetze.
Der Zugang zu Dokumenten ist dann speziell geregelt.
Davon betroffen sind folgende Dokumente:
- Dokumente zu offenen Gerichts-Verfahren
- Akten einer Partei in einem Verwaltungs-Verfahren erster Instanz
- Eigene Personen-Daten
- Dokumente mit einer Gebühr
Ein Dokument verlangen
Wie kann man ein Dokument verlangen?
Sie müssen ein Gesuch stellen und einsenden.
Für das Gesuch gibt es fertige Vorlagen.
Sie können eine Vorlage verwenden:
Vorlage für ein Zugangs-Gesuch zu einem amtlichen Dokument
Machen Sie möglichst viele Angaben zum verlangten Dokument:
- Von wann ist das Dokument?
- Wie heisst es?
- Um welches Thema geht es?
- Welche Behörde hat das Dokument erstellt?
So erstellen Sie ein Gesuch mit einer Vorlage:
- Speichern Sie die Vorlage auf Ihrem Computer ab.
- Ergänzen Sie die notwendigen Angaben.
Sie haben nun Ihr Gesuch vorbereitet. -
Drucken Sie das Gesuch aus.
-
Unterschreiben Sie das Gesuch.
- Senden Sie das Gesuch nun per Post an die zuständige Verwaltung.
Sie können es auch mit dem Natel einscannen
und dann per E-Mail an die zuständige Verwaltung senden.
30 Tage Wartezeit
Sie haben bei einer Verwaltung ein Dokument verlangt.
Die Verwaltung muss innerhalb von 30 Tagen antworten.
Manchmal braucht es etwas mehr Zeit.
In diesem Fall informiert Sie die Verwaltung.
Per Post, Telefon oder E-Mail.
Darf die Verwaltung ein Gesuch ablehnen?
Sie haben den Zugang zu einem Dokument verlangt.
Sie haben ein Gesuch an eine Verwaltung geschickt.
Doch die Verwaltung hat Ihr Gesuch abgelehnt.
Sie dürfen das verlangte Dokument nicht lesen.
Manchmal schränkt die Verwaltung den Zugang ein.
Sie dürfen dann nur bestimmte Stellen im Dokument lesen.
Oder Sie dürfen das Dokument erst später lesen.
Dies geschieht aus 2 Gründen:
- Wenn das öffentliche Interesse wichtiger ist
Es ist besser für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. - Wenn das private Interesse wichtiger ist
Das Dokument enthält geheime Personen-Daten.
Kann man sich gegen eine Antwort wehren?
Sie haben einen Konflikt mit einer Verwaltung.
Der Konflikt betrifft den Zugang zu einem Dokument.
Es gibt 3 mögliche Situationen:
Situation 1 :
Ich habe keinen Zugang zum angeforderten Dokument.
Die Verwaltung:
- verweigert den Zugang
- beschränkt den Zugang (Sie können nicht das ganze Dokument sehen)
- verweigert den Zugang zum jetzigen Zeitpunkt. Vielleicht ist er später möglich.
Situation 2 :
Ich habe innerhalb von 30 Tagen keine Antwort erhalten.
- Die Verwaltung hat innerhalb von 30 Tagen nicht geantwortet.
In diesen 2 Situationen sind Sie damit nicht einverstanden.
Sie wollen sich wehren.
Vielleicht ist die Situation umgekehrt.
Situation 3 :
Ich möchte meine Personendaten geheim halten.
Meine Personendaten sind in einem Dokument niedergeschrieben
(zum Beispiel medizinische oder persönliche Daten).
Sie wollen dieses Dokument geheim halten.
Sie wollen nicht, dass eine andere Person das Dokument sieht.
Die Verwaltung will das Dokument aber zugänglich machen.
Das wollen Sie verhindern.
Bei einem Konflikt gilt:
Sie können sich gegen eine Antwort der Verwaltung wehren.
Nach der Antwort haben Sie eine Frist von 30 Tagen.
Reichen Sie in dieser Frist ein Schlichtungs-Gesuch ein.
Was ist eine Schlichtung?
Wenn 2 Parteien sich nicht einig sind,
gibt es eine Schlichtung.
Eine Partei kann eine Person sein oder mehrere Personen.
Eine Schlichtung hilft den 2 Parteien, miteinander zu reden
und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Schlichtungs-Gesuch
Eine Schlichtung versucht einen Konflikt in 30 Tagen zu lösen.
Möchten Sie eine Schlichtungs-Gesuch einreichen?
Richten Sie Ihr Schlichtungs-Gesuch an:
Kantonale Behörde für Öffentlichkeit,
Datenschutz und Mediation
Chorherrengasse 2
1701 Freiburg
Für Informationen: Telefon 026 322 50 08
Das Schlichtungs-Gesuch muss schriftlich sein.
Sie müssen keine Begründung angeben.
Sie können eine Vorlage verwenden.
So erstellen Sie ein Schlichtungs-Gesuch mit einer Vorlage:
- Wählen Sie unten die passende Vorlage aus.
- Speichern Sie die Vorlage auf Ihrem Computer ab.
- Ergänzen Sie die notwendigen Angaben.
Sie haben nun Ihr Gesuch vorbereitet. - Drucken Sie das Gesuch aus.
- Unterschreiben Sie das Gesuch.
- Senden Sie es per Post an:
Kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Transparenz
Chorherrengasse 2
1701 Freiburg
Sie können das Gesuch auch mit dem Natel einscannen
und per E-Mail einsenden an: martine.stoffel@fr.ch
Vorlagen für Schlichtungs-Gesuch
- Situation 1: Zugang verweigert, beschränkt oder aufgeschoben
- Situation 2: Verwaltung hat keine Antwort erteilt
- Situation 3: Ich möchte ein Dokument geheim halten
Was geschieht nach der Schlichtung?
Sie haben ein Schlichtungs-Gesuch eingereicht.
Was geschieht nun?
Die Schlichtung war erfolgreich
Die Betroffenen haben sich geeinigt.
Die Einigung wird schriftlich notiert.
Der Entscheid wird sofort umgesetzt.
Die Schlichtung war erfolglos
Die Betroffenen haben sich nicht geeinigt.
Man hat keine Lösung gefunden.
Der oder die kantonale Beauftragte schreibt dann eine Empfehlung.
Die Verwaltung muss entscheiden.
Sie kann die Empfehlung übernehmen oder auch nicht.
Die betroffene Person darf sich gegen diese Entscheidung wehren.
In gewissen Fällen entscheidet allerdings eine andere Behörde:
Kantonale Öffentlichkeits-, Datenschutz- und Mediationskommission.
Damit die kantonale Kommission entscheidet, müssen 3 Kriterien erfüllt sein:
- das Gesuch betrifft eine Umwelt-Frage
- das Gesuch ging an eine Privat-Person
- die Privat-Person darf für den Kanton keine Entscheidung treffen
Anpassung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache, Pro Infirmis