Was sind «Personendaten»?
Personendaten sind persönliche Informationen zu einer Person.
Zum Beispiel die Adresse, der Lohn oder eine Kranken-Akte.
Personendaten können Wörter, Bilder, Zahlen oder Zeichen sein.
Damit kann man die Person finden.
Das Daten-Schutz-Gesetz besagt:
Behörden müssen Personendaten schützen.
Sie dürfen Personendaten nur zu einem bestimmten Zweck benutzen.
Was sind «besonders schützenswerte Personendaten»?
«Besonders schützenswerte Personendaten» sind private Informationen.
Sie sind streng vertraulich und teilweise sogar geheim.
Deshalb müssen Behörden sie besonders gut schützen.
Folgende Themen gelten als besonders schützenswert:
- Religion:
zum Beispiel jemand ist katholisch oder reformiert - Politische Meinung:
zum Beispiel jemand wählt eine bestimmte Partei - Gewerkschaft:
zum Beispiel jemand kämpft für höhere Löhne - Gesundheit:
zum Beispiel jemand hatte Krebs - Sexuelle Ausrichtung:
zum Beispiel jemand ist homosexuell - Geschlechtliche Identität:
zum Beispiel ein Mann hat früher als Frau gelebt - Unterstützung:
zum Beispiel jemand bekommt Geld vom Sozialamt - Justiz und Recht:
zum Beispiel jemand war im Gefängnis
Was bedeutet «Bekanntgabe» von Personendaten?
Personendaten bekannt geben bedeutet:
- Man gibt Personendaten an jemanden weiter.
- Jemand anders kann Personendaten einsehen.
Die Personendaten gehen an eine Behörde.
Zum Beispiel an die Polizei oder an eine Gemeinde.
Es kann auch eine Fachperson sein.
Zum Beispiel an eine Richterin oder einen Staats-Rat.
Jemand anders hat also Zugang zu diesen Daten.
Man sagt auch «ein Dritter».
Damit ist eine dritte Person gemeint.
Die Bekanntgabe kann einmal oder regelmässig sein.
Die Personendaten von bestimmten Personen kann man öffentlich bekannt geben.
Über Politiker und Politikerinnen sind beispielsweise
viele Personendaten bekannt.
Ich darf meine Personendaten einsehen
Sie dürfen Ihre eigenen Personendaten einsehen.
Einsehen bedeutet:
Sie lesen die Informationen oder jemand erklärt sie Ihnen.
Es gibt aber auch Situationen,
in denen man die Fälle nicht einsehen kann.
Auskunfts-Recht
Behörden müssen Ihnen Zugriff auf Ihre Personendaten geben.
Als Bürgerin oder Bürger haben Sie ein Auskunfts-Recht.
Die Auskunft ist kostenlos.
Sie erhalten die Auskunft schriftlich oder im Büro der Behörde.
Wie bekommen Sie die Auskunft?
Sie müssen ein Gesuch einreichen.
Das Gesuch geht an den Verantwortlichen der Daten-Sammlung.
Eine Daten-Sammlung ist eine Reihe von Informationen.
Nutzen Sie für das Gesuch:
Und senden Sie den Brief an die zuständige Behörde.
Ich darf offizielle Dokumente einsehen
Sie wissen nun: Personendaten sind vertraulich.
Aber auch offizielle Dokumente können vertraulich sein.
Der Zugang zu solchen Dokumenten ist geregelt.
Für den Zugang zu offiziellen Dokumenten gibt es ein spezielles Gesetz:
Das Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten (InfoG).
Dieses Gesetz gilt seit 2011.
Enthält ein offizielles Dokument Personendaten über Sie?
Dann dürfen Sie das Dokument einsehen.
Entweder schriftlich oder im Büro der Behörde.
So will es das Daten-Schutz-Gesetz.
Das Gesetz gilt seit 1995.
Ich darf meine Patienten-Akte einsehen
Eine Gesundheits-Institution hält vielleicht eine Patienten-Akte über Sie.
Als Patient oder Patientin dürfen Sie diese Akte einsehen.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss Ihre Fragen beantworten.
Ausnahmen:
Bestimmte Informationen sind nicht für Sie bestimmt.
Zum Beispiel die Notizen eines Arztes.
Oder der fachliche Austausch zwischen zwei Institutionen.
Möchten Sie Ihre Patienten-Akte einsehen?
Nutzen Sie für das Gesuch:
Und senden Sie den Brief an die Gesundheits-Institution.
Welche Personendaten darf ich nicht einsehen?
Gewisse Personendaten darf man nicht einsehen.
Oder erst später einsehen.
Manchmal darf man auch nur einen Teil der eigenen Personendaten einsehen.
Die Gründe:
- Es ist vielleicht eine Untersuchung im Gericht im Gange.
- Das «öffentliche Interesse» spricht dagegen.
Zum Beispiel die Sicherheit anderer Menschen. - Eine andere betroffene Person (Dritte Person) muss geschützt werden.
In diesen Fällen haben Sie keinen Zugang zu Ihren Personendaten.
Der Verantwortliche der Daten-Sammlung verweigert die Auskunft.
Er muss dies aber begründen.
Ich kann meine Personendaten sperren lassen
Eine Behörde hält Personendaten von Ihnen.
Als Betroffene dürfen Sie die Bekanntgabe Ihrer Daten sperren.
Ihre Personendaten gehen dann nicht an Privatpersonen.
Man nennt dies Sperr-Recht.
Dieses Recht steht beispielsweise im Gesetz über die Einwohnerkontrolle
oder im Gesetz über die direkten Kantonssteuern.
Zum Beispiel:
- Sie möchten Ihr Auto-Kennzeichen nicht bekanntgeben.
- Oder Sie möchten nicht bekanntgeben, dass Sie steuerbefreit sind.
Das bedeutet: Sie müssen keine Steuern zahlen.
Und Sie wollen das geheim halten.
Möchten Sie Ihre Personendaten sperren lassen?
Nutzen Sie dafür:
Und senden Sie den Brief an die zuständige Behörde.
Jemand hat Ihre Personendaten unrecht behandelt
Jemand hat Ihre Personendaten falsch behandelt.
Ihre Personendaten sind in die falschen Hände gelangt.
Oder jemand hat falsche Angaben gemacht.
Dadurch wurde Ihre Persönlichkeit verletzt.
Das können Sie vom Verantwortlichen verlangen:
- Er soll die Daten korrigieren.
- Er soll die Daten vernichten.
- Er soll die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte stoppen.
Vielleicht hat eine Behörde falsche Angaben über Sie gemacht.
Oder die Angaben über Sie waren nicht bewiesen.
Dann können Sie bei der Behörde verlangen:
- Die Behörde soll dies in den Daten erklären.
- Die Behörde soll diesen Fehler veröffentlichen.
- Die Behörde soll Dritt-Personen informieren.
Ich kann Schadenersatz fordern
Eine Behörde hat Ihre Personendaten falsch behandelt.
Zum Beispiel Ihre Steuer-Erklärung in die falschen Hände geleitet.
Dadurch haben Sie einen Schaden erlitten.
Ihre Persönlichkeit wurde verletzt.
Sie haben deshalb Anspruch auf Schadenersatz.
Sie dürfen beim Gericht auf Genugtuung klagen.
Die Behörde muss Ihnen dann vielleicht eine Geldstrafe zahlen.
Anpassung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache, Pro Infirmis