Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz gesetzlich verboten (Gleichstellungs-gesetz, Art. 4). Die Unternehmen tragen die Verantwortung dafür, die Gesundheit ihres Personals zu schützen, sexueller Belästigung vorzubeugen und diese gegebenenfalls zu unterbinden. Sexuelle Belästigung wirkt sich gravierend auf das Berufs- und Privatleben der Opfer aus.
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- Schafft ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für alle
- Reduziert die Personalfluktuation und Fehlzeiten am Arbeitsplatz
- Steigert die Leistungsfähigkeit des Unternehmens
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- Ganz klar Nulltoleranz gegenüber jeglichem sexistischen Verhalten, einschliesslich sexueller Belästigung kommunizieren
- Alle Mitarbeitenden in der Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schulen
- Eine Ansprechperson oder eine Kommission bezeichnen, an die sich die Mitarbeitenden bei sexueller Belästigung wenden können
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- Conseil Fédéral. (2022). Harcèlement sexuel en Suisse : Ampleur et évolution (71246). Conseil Fédéral.
- Strub, S. (2008). Risque et ampleur du harcèlement sexuel sur le lieu de travail : Une enquête représentative en Suisse alémanique et en Suisse romande. diff. : OFCL, Diffusion publications.
- Bureau fédéral de l’égalité entre femmes et hommes (BFEG) & Secrétariat d’Etat à l’économie. (2008). Harcèlement sexuel sur le lieu de travail : Informations à l’intention des employeuses et employeurs. OFCL Diffusion publications.
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Blondinenwitze, peinliche Bemerkungen über das Aussehen und Erotikkalender werden auch vom Gesetz als sexuelle Belästigung eingestuft.