- die Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden zu unterstützen und in Streitfällen als Vermittlerin zu dienen;
- Konflikten zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern vorzubeugen und darauf hinzuwirken, dass sie einvernehmlich gelöst werden;
- die Behörden zu ermuntern, gute Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen;
- zur Verbesserung der Arbeit der Behörden beizutragen;
- den Behörden unbegründete Vorwürfe zu ersparen.
Konfliktprävention: erklären, informieren und beraten
Konflikte entstehen oft, weil etwas nicht oder falsch verstanden wird. Deshalb erklärt die Mediatorin Verwaltungsabläufe, übersetzt Entscheide von der Amtssprache in eine leicht verständliche Sprache, informiert über die Rechtslage und kann Empfehlungen zur Selbsthilfe geben.
Einvernehmliche Lösungen suchen: Vermittlung und Mediation
Ist der Sachverhalt oder die Rechtslage nicht eindeutig oder fühlt sich die ratsuchende Person missverstanden oder ungerecht behandelt, so klärt die Mediatorin bei Einverständnis der Parteien die Sachlage ab und überprüft sie. Allenfalls vermittelt sie zwischen den Parteien. Dabei hilft sie bei der Suche nach fairen und gütlichen Lösungen oder bei der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Parteien.