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Mit diesem Online-Dienst können Verantwortliche für die Bearbeitung der Daten, die dem kantonalen Gesetz über den Datenschutz (DSchG) unterstellt sind, ihrer Meldepflicht gegenüber der ÖDSMB gemäss den Vorgaben nach Artikel 43 Abs. 3 DSchG nachkommen.
Dieser Online-Dienst richtet sich ausschliesslich an die für die Datenbearbeitung Verantwortlichen. Personen, die von einer Datensicherheitsverletzung betroffen sind oder eine mutmassliche Verletzung melden wollen («Whistleblower»), können keine Meldung über den Online-Dienst machen. Auftragsbearbeiter melden Datensicherheitsverletzungen an den Verantwortlichen.
Datensicherheitsverletzungen müssen so rasch als möglich gemeldet werden. Sie müssen gemeldet werden, wenn durch die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen besteht. Sobald Ihnen mehr Informationen vorliegen, können Sie über die Funktion «Folgemeldung» weitere Informationen zu den bereits eingereichten übermitteln.
Als Nachweis für die Meldung wird im Nachgang zur erfolgreichen Übermittlung eine Report-ID erstellt. Diese ID wird dem gemeldeten Fall in unserer Behörde zugeordnet und muss für Folgemeldungen verwendet werden.
Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars (z.B. aufgrund von Fehlermeldungen des Webbrowsers), können Sie sich über das Kontaktformular auf der Website der ÖDSMB an uns wenden. Dort können auch Rückmeldungen zur Optimierung des Meldeportals abgegeben werden.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von etwa zehn Arbeitstagen eine Antwort.
Neue Meldung
Bitte füllen Sie das Formular mit den folgenden Angaben zur Datensicherheitsverletzung aus.
Erfahren Sie mehr über den Datenschutz dieses Formulars.
Folgemeldung
Bitte geben Sie Ihre Meldungsidentifikation und Ihre Ergänzung an.
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