Um auf e-tax JP zugreifen zu können, müssen Sie bei der Steuerverwaltung die Authentifikationsparameter verlangen und den Vertrag über das Zugriffsgesuch ausfüllen.
Benutzer/Bevollmächtigter von e-tax JP werden
Benutzer von e-tax JP werden, eine Dienstleistung der Kantonalen Steuerverwaltung Freiburg
Wer kann Benutzer werden ?
- die im Kanton domizilierten juristischen Personen
- die in anderen Kantonen domizilierten juristischen Personen
- die Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen
- die Vorsorgestiftungen, die nur der besonderen Besteuerung der Immobilien unterliegen
- die Bevollmächtigten bzw. Vertreter der vorerwähnten juristischen Personen
Wie kann man Benutzer werden ?
Einen Vertrag unterzeichnen
Um diese Dienstleistung beanspruchen zu können, genügt es, wenn Sie den e-tax JP-Vertrag sowie die allgemeinen Bedingungen herunterladen und uns dann diese Dokumente in 2 Exemplaren ordnungsgemäss datiert und unterzeichnet zurückschicken. Die Felder können direkt mittels Internet ergänzt werden. Als Rücksendung bekommen Sie per Post ein vom Abteilungsleiter der juristischen Personen unterzeichnetes Exemplar, sowie die für den Zugang zu e-tax JP notwendigen Daten. Ihre Identifikations-Parameter und Ihre Matrizenkarte werden Ihnen mit getrennter Post zugestellt werden (siehe Gebrauchsanweisung).
Der Begriff Bevollmächtigter
Für ihre Verwaltung in Sachen Steuern beauftragen bestimmte Gesellschaften spezialisierte Unternehmen. Sie unterzeichnen demnach mit diesen Unternehmen eine ordnungsgemässe Vollmacht (d.h. eine Vertretung)
Vertretungs-Bescheinigung für e-tax JP Vertretungs-Bescheinigung für e-tax JP (Word)Welches sind die wichtigen Angaben welche die KSTV kennen muss ?
Steuergeheimnis
Die Verwaltung garantiert das Steuergeheimnis. Das bedeutet, dass nur die vom Steuerpflichtigen bevollmächtigten Personen Zugriff zu seinen steuerlichen Daten haben können. Bei den juristischen Personen handelt es sich grundsätzlich um unterschriftsberechtigte Personen gemäss Handelsregistereintrag.
Wenn Sie die Verwaltung Ihrer Steuerakten einer Drittperson (Bevollmächtigter, Vertreter) übertragen wollen, so muss die KSTV davon in Kenntnis gesetzt werden, damit sie für ihn das Steuergeheimnis aufheben kann. Aus diesem Grund verlangen wir von allen Steuerpflichtigen – sowie von den Bevollmächtigten – uns eine Vertretungsbescheinigung zuzustellen, die wir dann elektronisch verwalten. Diese Bescheinigung schützt demnach Ihre Rechte !
Grenzen einer Vollmacht
Ihren Bedürfnisssen entsprechend, kann eine Vollmacht, die Sie einem Spezialisten geben, mehr oder weniger umfangreich sein. Für uns ist es wichtig, die Grenzen der Vollmacht zu kennen, nämlich:
- die zeitliche Begrenzung
- ihren Umfang
- Umfang der Vollmacht für alle steuerlichen Fälle (Recht zur Abgabe, Einsprache, Rekurs…)
- Umfang der Vollmacht zum Ausfüllen und Abgeben einer einzigen Steuererklärung
Bestimmte Unternehmen wünschen, dass i.S. Steuern die gesamte Post direkt den Bevollmächtigten zugestellt werden soll. Sie müssen es deshalb auf der Bescheinigung erwähnen.
Die Vertretungsbescheinigung dient nur zur Mitteilung eines Zugriffsrechtes zur Akte des Steuerpflichtigen und hebt diesbezüglich das Steuergeheimnis auf.
Praktisch und einfach
Die Vertretungsbescheinigung kann von unserer Website heruntergeladen werden. Sie muss für jede neue Vollmacht und für jede Vollmachtbeendigung der KSTV zugestellt werden. Auf der Website ist ebenfalls ein Muster verfügbar.
Die Bevollmächtigten haben Zugang zu allen Steuerpflichtigen, für welche sie eine Vertretungs-Bescheinigung zugestellt haben.
Weitere Infos und Dokumente
Herausgegeben von Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung: 05.12.2023