Die Finanzhilfe wird nach folgenden Grundsätzen festgelegt :
M-04 |
Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und andere Gebäudekategorien |
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Wärmeerzeugung |
Heizung: bis 500kWth: CHF 180.- pro kWth |
Wärmevertailung |
Einfamilienhaus: CHF 8'000.- |
Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Für laufende Arbeiten werden keine Subventionen gewährt (Art. 24 Subventionsgesetz vom17. November 1999).
Förderbeiträge können gewährt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind :
- Die Anlage mit Wärmenetz weist eine Feuerungswärmeleistung von höchstens 300 kWth auf. Bei Anlagen ohne Wärmenetz ist der Leistungsbereich nicht beschränkt.
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Erdgas- oder ortsfeste elektrische Widerstandsheizung.
- Die Anlage hält die geltenden Vorschriften der Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) ein.
- Die Anlage verfügt über das Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder ein gleichwertiges Label sowie über die Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.