Der GEAK® zeigt den Bauherren die Qualität ihres Gebäudes und die Energieklasse, in der es eingestuft ist.
Der GEAK® gilt für Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser), Verwaltungsgebäude, Schulen, Verkäufe und Restaurants. (Art. 11a EnG). Er ist obligatorisch für Neubauten und für alle Bauten, die Gegenstand einer Veräusserung sind. Die anderen nach der SIA-Norm definierten Gebäudekategorien wie etwa Industriegebäude oder Läden sind zurzeit nicht betroffen. Es ist jedoch vorgesehen, dass diese Kategorien später in den GEAK® integriert werden.
Die Analyse wird durch eine zertifizierte Expertin oder einen zertifizierten Experten durchgeführt. Das Amt für Energie veröffentlicht die Liste der anerkannten Expertinnen und Experten, die einen GEAK® ausstellen dürfen. Diese Liste deckt sich grundsätzlich mit der Liste, die von der Organisation des GEAK® publiziert wird. Der GEAK® wird potenziellen Käufern vorgelegt.
Inhalt | Quelle | Version |
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