Das AfE sorgt für die Umsetzung des Energiegesetzes. Es:
- kontrolliert die Baubewilligungsgesuche und nimmt dazu Stellung
- bestimmt die Massnahmen des Gebäudeprogramms und gewährt die Förderbeiträge
- kontrolliert die Energieplanung der Gemeinden und nimmt dazu Stellung
- verwaltet die Vereinbarungen mit den Grossverbrauchern
- sorgt für die Sensibilisierung und Schulung der Bevölkerung und der Fachpersonen
- beratet die Einwohner und die Fachpersonen in allen Fragen, die die Energie und ihre rationelle und sparsame Nutzung betreffen
- beteiligt sich an der Definition der energiepolitischen Ziele und der damit verbundenen Gesetzesbestimmungen