Das Energiegesetz vom 9. Juni 2000 (EnGe; SGF 770.1) ermöglicht es deshalb den Gemeinden, in ihren Gemeindebaureglementen Energievorschriften zu erlassen und insbesondere bestimmte Elemente des kommunalen Energieplans verbindlich zu erklären.
Das Amt für Energie hat den Leitfaden zuhanden der Freiburger Gemeindebehörden «Energievorschriften der Gemeinden. – Raumplanung und Energie» aktualisiert, der vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Energiestadtverein ausgearbeitet wurde. Der Leitfaden bezweckt, den Verantwortlichen der Gemeinden mögliche Energievorschriften vorzustellen, die in die Ortsplanungsinstrumente aufgenommen werden können, sowie einige Ratschläge und Beispiele zu geben.
Energievorschriften der Gemeinden
Auskünfte:
Amt für Energie AfE, T +41 26 305 28 41, sde@fr.ch, www.fr.ch/afe