Mit den bisher beim Amt für Energie (AfE) eingegangenen Fördergesuchen, den bereits ausgestellten Beitragszusicherungen und den in Bearbeitung befindlichen Dossiers wird der im Rahmen des Wiederankurbelungsplans gewährte Betrag vollständig aufgebraucht. Über die Resultate dieses Plans wird im ersten Quartal 2022 im Detail Bilanz gezogen.
Die bis heute eingereichten Fördergesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und dies nur, wenn sie vollständig sind und die Formulare komplett ausgefüllt wurden. Für die zurzeit in Bearbeitung befindlichen Dossiers bedeutet dies, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei fehlenden Informationen gebeten sind, die verlangten Unterlagen umgehend einzusenden, da sie andernfalls nicht vom erhöhten Beitragssatz des Wiederankurbelungsplans profitieren können.
Zur Erinnerung: Mit Erhalt der Beitragszusicherung haben die Eigentümerinnen und Eigentümer zwei Jahre Zeit, um die Arbeiten durchzuführen. Die gesamten zugesicherten Beträge werden also spätestens Ende 2023 ausgezahlt sein.
Folglich nimmt das Freiburger Gebäudeprogramm ab heute Freitag, 10. Dezember 2021, wieder die Form an, die am 1. Januar 2020 in Kraft war (Aufhebung der im Rahmen des Wiederankurbelungsplans gewährten Erhöhung der Beiträge um 50 % für alle Massnahmen). Das Gebäudeprogramm wird grundsätzlich mindestens bis 2025 fortgesetzt, und zwar in dem Umfang, den die Mittel des kantonalen Energiefonds zulassen.
Alle Informationen zum Freiburger Gebäudeprogramm sind erhältlich unter: www.fr.ch/afe/foerderung.