Ab dem 1. Januar 2017 müssen die Kantone das Harmonisierte Fördermodell (HFM 2015) umsetzen, um die neuen Bedingungen zu erfüllen, die der Bund für die Verwendung der Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beschlossen hat.
So hat der Kanton Freiburg Kapitel 7 seines Energiereglements vom 5. März 2001 (EnR) geändert, das die Finanzhilfen für Massnahmen zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet. Diese Änderungen, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten werden, setzen das HFM 2015 um und stärken die Fördermassnahmen im Bereich der Energie. Das Programm soll dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Kanton zu steigern. Ausserdem wird das Verfahren für die Förderanträge auf den 1. Januar 2017 geändert.
Verstärkte Fördermassnahmen:
- Gebäudehülle: Für die Gebäudesanierung wurde eine Finanzhilfe pro Bauteil eingeführt. Damit wird das Gebäudeprogramm fortgesetzt, das seit 2010 auf Bundesebene läuft. Daneben gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten für die Gebäudesanierung (nicht kumulierbar): die Verbesserung der GEAK-Energieeffizienzklasse (schrittweise Sanierung, Art. 35 EnR) und die Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat (Gesamtsanierung, Art. 36 EnR).
- Gebäudetechnik (Heizung und Wassererwärmung): Die Bedingung, dass eine Finanzhilfe nur dann gewährt wird, wenn eine fossile Energiequelle oder eine Elektroheizung ersetzt wird, bleibt bestehen. Die Beträge und Modalitäten der Finanzhilfen wurden für einzelne Massnahmen dieses Programms und insbesondere zugunsten von Wärmepumpen verstärkt.
- Anschluss an ein Fernwärmenetz: In diesem Bereich wurde im EnR eine Neuerung eingeführt. Künftig wird der Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz bei Ersatz einer fossilen Energiequelle oder einer Elektroheizung durch eine erneuerbare Energie gefördert. Diese Massnahme sollte der Entwicklung von Wärmenetzen im Kanton Vorschub leisten.
Neues Verfahren für Förderanträge:
Ab dem 1. Januar 2017 müssen alle Gesuche um Förderbeiträge über die Website des Amts für Energie AfE gestellt werden. Die entsrechenden Formulare befinden sich unter der folgenden Adresse: www.fr.ch/afe -> Förderungen. Ab dem neuen Jahr werden die bisher gültigen Formulare nicht mehr akzeptiert.
Auskünfte:
Amt für Energie, Boulevard de Pérolles 25, 1701 Freiburg
Tel. : 026/305 28 41
E-Mail: sde@fr.ch
www.fr.ch/afe