Der Kanton Freiburg verzeichnete im Mai 2023 eine Arbeitslosenquote von 2 %. Dies sind 0,1 Prozentpunkte weniger als im Vormonat. Die Zahl der Arbeitslosen lag bei 3421 Personen. Das sind 195 Personen weniger als im April 2023 und 454 Personen weniger als im Mai 2022. Die Arbeitslosigkeit nahm in den meisten Bezirken ab: um jeweils 0,1 Prozentpunkte im Saane- (2,7 %), im Broye- (2 %), im Vivisbach- (2 %) sowie im Sensebezirk (1,1 %) und um 0,2 Prozentpunkte im Greyerzbezirk (1,9 %). Im Glane- (1,9 %) und im Seebezirk (1,1 %) blieb die Arbeitslosenquote unverändert. Im Landesdurchschnitt sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Prozentpunkte auf 1,9 %.
Im Mai 2023 verzeichnete der Kanton Freiburg 6967 Stellensuchende. Dies sind 175 Personen weniger als im April 2023 und 656 Personen weniger als im Mai 2022. Die Stellensuchendenquote liegt neu bei 4 % (-0,1 Prozentpunkte). Im Landesdurchschnitt ist die Stellensuchendenquote gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,3 % gesunken.
Trotz der vielen Herausforderungen infolge der Inflation, der steigenden Hypothekarzinsen und des angespannten geopolitischen Umfelds befinden sich die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt in der Schweiz in guter Verfassung. In Freiburg gehörten das Baugewerbe, der Bereich Handel, Reparatur- und Autogewerbe sowie das Gastgewerbe zu den Wirtschaftszweigen, in denen die Arbeitslosenzahlen im Berichtsmonat am stärksten zurückgegangen sind.
Kurzarbeitsentschädigung und Schlechtwetterentschädigung
Aufgrund von technischen Problemen sind die offiziellen Daten zu den Anträgen auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, die vom SECO bereitgestellt werden, für den Monat Mai nicht verfügbar.
Arbeitslose und Stellensuchende
Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2022 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres-Poolings (2018, 2019 und 2020) des Bundesamts für Statistik berechnet.