Im September 2020 zählte der Kanton Freiburg 5880 Arbeitslose. Dies sind 114 Personenweniger als im August 2020, aber 1966 Personen mehr als im September 2019. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 % der erwerbstätigen Bevölkerung gesunken. Die Arbeitslosigkeit hat in den meisten Bezirken abgenommen, ausser im Saanebezirk, der einen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte auf 4,2% verzeichnet sowie im Vivisbach- und im Glanebezirk, wo die Quote unverändert bleibt. Im Landesdurchschnitt ist die Arbeitslosenquote ebenfalls zurückgegangen und zwar um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 %.
Am stärksten zurückgegangen ist die Zahl der Arbeitslosen im Baugewerbe, im Handel, im Reparatur- und Autogewerbe sowie im Bereich «Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherungen». Demgegenüber hat sich die Lage der Studienabgängerinnen und Studienabgänger sowie der Lehrstellensuchenden auf dem Arbeitsmarkt verdüstert.
Im Berichtsmonat verzeichnete der Kanton Freiburg 9814 Stellensuchende (unverändert bei 5,7 %). Dies sind 12 Personen weniger als im Vormonat, aber 2858 Personen mehr als im September 2019. Im Landesdurchschnitt bleibt die Stellensuchendenquote unverändert bei 5,1 %.
Der Freiburger Arbeitsmarkt hält der widrigen Lage unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie einigermassen stand. Dies lässt sich vor allem damit erklären, dass einige Betriebe im Tourismus trotz den schwierigen Voraussetzungen auf eine einigermassen gute Sommersaison zurückblicken können. Zudem wirken sich die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes vorübergehend positiv auf die Wirtschaft aus.
Kurzarbeit
Im Berichtsmonat hat das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) 376 Gesuche um Kurzarbeit erfasst, die 3884 Arbeitnehmende betreffen.
Arbeitslose und Stellensuchende
Die Arbeitslosenquote erlaubt einen Vergleich zwischen den Kantonen, da sie in der ganzen Schweiz gleich berechnet wird. Die Stellensuchendenquote dagegen gibt ein zuverlässigeres Bild der Arbeitsmarktlage im Kanton, denn sie umfasst die Arbeitslosen sowie die Personen, die in einem Zwischenverdienst tätig sind oder an einer aktiven Massnahme teilnehmen, wie etwa einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, einem Weiterbildungskurs oder einer Umschulung. Seit Juni 2019 werden die Arbeitslosenzahlen auf der Grundlage eines 3-Jahres- Poolings (2015, 2016 und 2017) des Bundesamts für Statistik berechnet.