Der Kanton zählt zurzeit drei RAV: das RAV Zentrum in Freiburg für den Saanebezirk, das RAV Süd mit seinen drei Standorten im Greyerz- (Bulle), im Glane- (Romont) und im Vivisbachbezirk (Châtel-Saint-Denis) sowie das RAV Nord mit seinen drei Standorten im Sense- (Düdingen), im See- (Murten) und im Broyebezirk (Estavayer-le-Lac).
Um dem Ziel des Regierungsprogramms 2022-2026 zu entsprechen, das eine Optimierung der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung anstrebt, hat das Amt für den Arbeitsmarkt in Absprache mit dem Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektor entschieden, die Zahl der Standorte seiner regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) mittelfristig zu reduzieren. Künftig werden die RAV voraussichtlich auf drei statt wie bisher sieben Standorte konzentriert. Ebenfalls geprüft wurde die Option eines einzigen RAV, diese wurde aber wieder verworfen. Die möglichen Standorte sowie das Datum der Zusammenlegung werden derzeit geprüft. Die Suche nach neuen Räumlichkeiten ist gemäss dem Projekt erst ab Ende 2024 geplant. Das Projekt soll auch festlegen, wie diese neue Organisation funktionieren soll, damit die im Regierungsprogramm festgelegten Ziele bestmöglich erfüllt werden. Der Staatsrat hat diese Information an seiner Sitzung vom 28. November 2023 zur Kenntnis genommen.
Die Zentralisierung der Aktivitäten der RAV entspricht den digitalen und gesellschaftlichen Veränderungen, die 2016 auch zur Entwicklung der Online-Dienste der Arbeitslosenversicherung beigetragen haben. Die Präsenzbesuche beim RAV sind zurückgegangen, weil sich die Stellensuchenden unter anderem online arbeitslos melden und per Videokonferenz mit ihrer Personalberaterin oder ihrem Personalberater sprechen können. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAV vermehrt die Möglichkeit der Teilzeitarbeit und der mobilen Arbeit nutzen, hat sich auch der Bedarf an Büroflächen verringert.
Auswirkungen auf das Personal und die Stellensuchenden
Durch die Konzentration auf drei RAV rechnet das AMA mit einer deutlichen Senkung der jährlichen Kosten. Was die Zukunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RAV angeht (Personalberatende und Verwaltungsangestellte), so sind keine Kündigungen geplant. Sollte ein Stellenabbau aber nötig sein, wird dieser über natürliche Abgänge erfolgen.
An der Betreuung der Stellensuchenden wird sich nichts ändern, ausser der Reisezeit, wenn sie zum RAV müssen, was etwa alle sechs Wochen der Fall ist. Gleichzeitig werden die RAV die Nutzung der Online-Dienste weiter fördern, um den Personen und Unternehmen, die sich an die Arbeitslosenversicherung wenden müssen, den administrativen Aufwand zu erleichtern.