Wenn von Schwarzarbeit die Rede ist, dann hat der Arbeitgeber in den häufigsten Fällen Arbeitnehmende nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen angemeldet, quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende nicht den Steuerbehörden gemeldet, oder ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Bewilligung angestellt. Schwarzarbeit gibt es in allen Bereichen. Sie ist jedoch nur schwer zu beziffern. Man schätzt, dass die Schattenwirtschaft, zu der auch die Schwarzarbeit zählt, einen Umfang von etwa 6 % des Schweizer BIP hat.
Der Kanton Freiburg hat die Bekämpfung dieses wirtschaftlichen Problems zu einer seiner Prioritäten gemacht und sich mit innovativen Instrumenten ausgestattet, die die Bundesbestimmungen in diesem Bereich ergänzen. Das Inkrafttreten der Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) im Januar 2020 und die seines Ausführungsreglements im Jahr 2022 stellen einen Meilenstein bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit dar.
Zwangsmassnahmen gegen 35 Unternehmen
Das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) verfügt über sieben Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens über den freien Personenverkehr zuständig sind. Diese können nun in bestimmten Fällen umgehend Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörde anordnen. Bei einem Verdacht auf einen Verstoss können die Unternehmen somit sofort geschlossen oder der Geschäftsleitung sowie allen Mitarbeitenden kann der Zugang zum Arbeitsplatz untersagt werden. Dies bringt natürlich schwerwiegende finanzielle Folgen sowie einen grossen Imageverlust mit sich. Freiburg ist derzeit der einzige Kanton in der Schweiz, der über diese Möglichkeit verfügt. Bisher wurde gegen 35 Unternehmen eine derartige Sanktion erlassen: Vier Restaurants mussten ihren Betrieb einstellen und 31 Unternehmen wurde der Zugang zu ihrem Arbeitsort – meist Baustellen – verboten. Die Sanktionen werden von den Inspektoren vor Ort ausgesprochen und anschliessend durch eine Verwaltungsverfügung des AMA bestätigt. Die Sanktion wird erst aufgehoben, wenn das betroffene Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat.
Betriebsschliessungen und Zugangsverbote.
Befugnisse der Inspektoren des AMA ausgeweitet
Neu können die Inspektoren des AMA als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Zusätzlich zu den Kontrollen können sie somit innerhalb der Grenzen der Strafprozessordnung Ermittlungen durchführen und eine Person oder einen Betrieb überwachen und observieren. Auch die Möglichkeit, Arbeitgebende und Arbeitnehmende vorladen und einvernehmen zu können, gehört neu zu ihren Befugnissen. Zudem hat das AMA das Baustelleninspektorat Freiburg mit der Durchführung der Kontrollen im Baugewerbe beauftragt. Die Inspektoren des Baustelleninspektorats verfügen jedoch nicht über gerichtspolizeiliche Befugnisse wie ihre Kollegen, die beim Staat angestellt sind. Sie können aber wie die Inspektoren des AMA Zwangsmassnahmen anordnen.
Gezieltere und gründlichere Kontrollen
Dank ihren neuen gerichtspolizeilichen Befugnissen können die Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung die fehlbaren Unternehmen gezielter kontrollieren. Die Kontrollen sind wirksamer und die Inspektoren können selbständiger arbeiten. Im Jahr 2023 wurden 633 Betriebe und 2270 Arbeitnehmende kontrolliert. Dies vor allem im Baugewerbe, im Handel und im Coiffeurgewerbe. Davon wurden 217 Betriebe und 429 Arbeitnehmende verdächtigt, gegen das Gesetz verstossen zu haben. Die Inspektoren haben Anzeigerapporte erstellt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet (Staatsanwaltschaft, Steuerverwaltung usw.), die über die festgestellten Verstösse entscheiden und die Sanktionen festlegen.
Einige der Fälle werden von den zuständigen Behörden noch untersucht, weshalb die Zahl und die Art der im Jahr 2023 ausgesprochenen Sanktionen noch nicht verfügbar sind. Im Jahr 2022 haben 69 der 601 kontrollierten Unternehmen (11,5 %) und 96 der 1285 kontrollierten Arbeitnehmende (7,5 %) gegen das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit verstossen. Dabei ist anzumerken, dass die Zahl der Fälle, die zur Strafuntersuchung an die Staatsanwaltschaft überwiesen wurden, sprunghaft gestiegen ist, nämlich von 17 im Jahr 2022 auf 57 im Jahr 2023.
«Schwarzarbeit: Das ist riskant und bleibt nicht ungestraft!» – Kommunikationskampagne
Repression ist nicht das einzige Instrument für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die allen schadet: der öffentlichen Hand, den Unternehmen und den Angestellten. Das AMA lanciert eine neue Informations- und Sensibilisierungskampagne mit dem Slogan «Schwarzarbeit: Das ist riskant und bleibt nicht ungestraft!». Die Kampagne legt das Augenmerk auf die Risiken der Schwarzarbeit und wird über verschiedene Kanäle geführt: eigene Seite auf der Website des Staats Freiburg (fr.ch/de/schwarzarbeit), Videos in den sozialen Netzwerken, Anzeigen in den Printmedien und Information in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Dachverbänden.
Schwarzarbeit: Das ist riskant und bleibt nicht ungestraft!
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