Ich lasse schwarzarbeiten. Ist das riskant?
Ja! Denn Sie riskieren, dass:
- der Betrieb Ihres Unternehmens eingestellt wird, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind;
- Ihnen der Zugang zu Ihrem Arbeitsort verboten wird, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind;
- Ihnen Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Sanktionen auferlegt werden;
- Ihr Unternehmen von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossen wird;
- Sie ausstehende Versicherungsprämien und Steuerrückstände zahlen müssen;
- Sie alle Kosten bei einem Arbeitsunfall einer oder eines Angestellten zahlen müssen;
- der Ruf Ihres Unternehmens Schaden nimmt.
- Die Arbeitnehmenden werden nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen angemeldet.
- Die Arbeitnehmenden werden nicht bei der für die Quellensteuer zuständigen Steuerbehörde gemeldet.
- Es werden ausländische Arbeitskräfte ohne gültige Bewilligung angestellt (Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Arbeitsbewilligung).
- Melden Sie Ihre Angestellten bei den Sozialversicherungen an (AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung).
- Melden Sie Ihre Angestellten bei den Steuerbehörden an, insbesondere bei der Quellensteuer, wenn Sie ausländische Personen beschäftigen.
- Stellen Sie nur ausländische Arbeitskräfte mit einer gültigen Arbeitsbewilligung an.
- Wenn Sie Personal bei Ihnen zuhause beschäftigen, nutzen Sie den Service Check oder die Dienste der Kantonalen Ausgleichskasse, um Ihr Personal unkompliziert anzumelden.
- Halten Sie sich an die Mindestlöhne, die in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und Normalarbeitsverträgen (NAV) vorgegeben sind.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns: travailaunoir@fr.ch oder 026 305 96 75.
Betriebsschliessungen und Zugangsverbote
Ich arbeite schwarz. Ist das riskant?
Ja! Denn schwarzarbeiten heisst:
- Sie erhalten keinen Lohn, wenn Sie wegen Krankheit oder nach einem Unfall nicht arbeiten können;
- Sie erhalten keine Arbeitslosenentschädigung, wenn Sie Ihren Job verlieren;
- Sie erhalten keine Mutterschaftsentschädigung;
- Sie erhalten eine verringerte oder gar keine Rente, wenn Sie pensioniert werden;
- Sie können aus der Schweiz ausgewiesen werden, wenn Sie aus dem Ausland stammen;
- Sie können strafrechtlich verfolgt werden.
- Arbeiten, ohne bei den obligatorischen Sozialversicherungen angemeldet zu sein.
- Arbeiten, ohne bei der für die Quellensteuer zuständigen Steuerbehörde gemeldet zu sein.
- Arbeiten ohne gültige Bewilligung (Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Arbeitsbewilligung).
- Nehmen Sie nur Stellen an, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Unfallversicherung) und den Steuerbehörden (Quellensteuer) gemeldet sind.
- Verlangen Sie eine Lohnabrechnung, auf der die Beiträge an die verschiedenen Versicherungen (AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, BVG usw.) aufgeführt sein müssen.
- Deklarieren Sie Ihr gesamtes Einkommen bei den Steuerbehörden.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wenn Sie Sozialleistungen beziehen (Arbeitslosenentschädigung, Sozialhilfe usw.).
- Wenn Sie in der Hauswirtschaft arbeiten (Haushaltshilfe, Gartenarbeit, Kinderbetreuung usw.), ermöglichen der Service Check oder die Ausgleichskasse eine unkomplizierte Versicherung.
- Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns: travailaunoir@fr.ch oder 026 305 96 75.
kontrollierte Arbeitnehmende im Kanton Freiburg im Jahr 2023
Kontakt
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AMA – Abteilung Arbeitsmarkt
Inspektion im Bereich Schwarzarbeit
Bd de Pérolles 25
1701 Freiburg
+41 26 305 96 75
travailaunoir@fr.ch