Im Jahr 2010 wurde im Rahmen eines Berichts zum Postulat Weber-Gobet / Bachmann, auf den Dächern der Gebäude des Staats Freiburg eine Fläche von 25 000 m2 identifiziert, die sich für den Einbau von Photovoltaikanlagen eignet.
Heute gibt es ein Potenzial von knapp 120 Gebäuden, die aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgerüstet werden können. Denn der Einbau von Photovoltaikanlagen ist nur sinnvoll bei Neubauten, bei der Sanierung des ganzen Dachs oder wenn feststeht, dass die Lebensdauer des betroffenen Dachs über 20 Jahre beträgt.
Die Entwicklung der Photovoltaik war über lange Zeit von den Finanzhilfen abhängig, die im Rahmen des Programms zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes gewährt wurden. Die wenigen Anlagen, die bisher auf den Gebäuden des Staats, wie etwa auf dem neuen Gebäude der Berufsfachschule Freiburg, installiert wurden, basieren auf diesem Programm. Seit 2013 fehlen jedoch die Bundesmittel für die Projekte, die für das KEV-Programm angemeldet werden.
Seit 2017 erlaubt es die Bundesgesetzgebung, dass das Gebäude oder die Gebäudegruppe, die mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet wird, den produzierten Strom selbst verbraucht und nur den Überschuss zu den Bedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens ins Netz einspeist. Da die Produktionskosten von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren stark gesunken sind und der so produzierte Strom billiger ausfällt als der Netzstrom, besteht heute ein wirtschaftliches Interesse daran, den produzierten Strom direkt vor Ort zu verbrauchen.
Das Pilotprojekt basiert auf einer Partnerschaft mit der Firma SOLEOL SA, die dem Staat spontan eine Offerte unterbreitet hat. Der Staat muss keine Investitionen tätigen. Diese werden alleine von SOLEOL getragen und umfassen die Montage der Solaranlagen sowie der Betrieb und Unterhalt der Anlagen für die Dauer des Vertrags. Die Firma verkauft dem Staat den mit diesen Anlagen produzierten grünen Strom zu einem sehr vorteilhaften Tarif, der unter dem durchschnittlichen Tarif des Stromversorgers liegt.
Auf diese Weise erfüllt der Staat seine Vorbildrolle, die ihm gemäss Gesetz zufällt, handelt im Sinne seiner Energiestrategie und senkt seine Energiekosten. Diese Lösung könnte auch andere Verbraucher wie Industriebetriebe, Spitäler usw. interessieren.
Nach einer Vertragsdauer von 25 Jahren wird der Staat Eigentümer der Anlagen und kann für ihren Betrieb neue Bedingungen aushandeln.
Die mit der Firma SOLEOL SA gesammelten Erfahrungen werden es ab 2019 ermöglichen, ein detailliertes Pflichtenheft auszuarbeiten. Alle interessierten Unternehmen können danach derartige Dienstleistungen für die übrigen Dächer anbieten, die das Hochbauamt für den Einbau von Photovoltaikanlagen vorgemerkt hat.
Die vom Pilotprojekt betroffenen Gebäude sind:
- Die Hochschule für Wirtschaft Freiburg (HSW-FR)
- Der Campus Schwarzsee
- Die Fachmittelschule Freiburg (FMSF)
- Das Interventionszentrum der Polizei in Granges-Paccot
- Das Gebäude des Amts für Informatik und Telekommunikation (ITA) in Givisiez
Mehr als 850 GWh grüne Energie werden künftig auf diesen Dächern produziert. Dies entspricht dem Strombedarf von 240 Haushalten.