Der Staatsrat hat sich stets für die wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt, um einen gesunden und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt für die Unternehmen und die von ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Er musste allerdings zur Kenntnis nehmen, dass das Problem weiterhin besteht, auch wenn die Bekämpfung der Schwarzarbeit seit der Einführung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) intensiviert wurde. Gewisse rücksichtslose Unternehmer nutzen z.B. die Lücken des Systems aus, um Bauaufträge zu erhalten, und zwar auf Kosten der gesetzestreuen Unternehmen. Kettenkonkurse stellen ebenfalls ein Problem dar.
Mit der Annahme der Motion Wicht/Vial (MO 2016-GC-75) hat der Staatsrat beschlossen, den Ton zu verschärfen. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die ein effizienteres Vorgehen in den drei Handlungsfeldern des Staats ermöglichen: Abschreckung, Intervention und Prävention.
Der Änderungsentwurf, der in die Vernehmlassung geht, setzt einige dieser Massnahmen um:
- Die Angestellten der Arbeitsmarktüberwachung verfügen neu über gerichtspolizeiliche Befugnisse, was die Untersuchung im Hinblick auf allfällige Ersatzforderungen gegenüber Unternehmen erleichtert, die Schwarzarbeit betreiben.
- Sie haben nicht nur die Aufgabe zu kontrollieren, sondern auch zu ermitteln, was die anschliessende Durchführung von Razzien zusammen mit der Kantonspolizei erleichtert.
- Neu können sie auch umgehend Zwangsmassnahmen der Verwaltungsbehörde anordnen, ohne zuvor eine beschleunigte Untersuchung durch das Amt für den Arbeitsmarkt in die Wege leiten zu müssen.