Die Freiburger Wirtschaft ist mit den Herausforderungen einer immer schnelleren Entwicklung der Weltwirtschaft konfrontiert, die sich durch grosse Trends wie die Globalisierung der Wertschöpfungsketten, das Wachstum in den Schwellenländern, die Digitalisierung der Gesellschaft und neue Umweltauflagen auszeichnet. Angesichts dieser Trends und der aktuell hohen Produktionskosten der Freiburger Wirtschaft müssen die Unternehmen investieren und sich neu positionieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Die Wirtschaftsförderungspolitik des Kantons Freiburg ist stark auf die Innovation ausgerichtet. Mit der KMU-Innovationsförderung, die der Staatsrat heute in die Vernehmlassung gibt, will er sein Instrumentarium erweitern, indem er die direkten finanziellen Beiträge für Unternehmen auf drei Ebenen anpasst:
- Innovationsförderung: Der Staatsrat plant, die A-fonds-perdu-Beiträge für Industrieunternehmen und insbesondere für KMU, die neue Produkte und Prozesse entwickeln sowie neue Märkte erschliessen, zu verstärken und gezielter einzusetzen;
- Unterstützung von Unternehmen in der Gründungsphase: Es wird vorgeschlagen, die Seed-Darlehen und das Risikokapital für Start-ups langfristig zu verankern und mit frischen Finanzmitteln zu versorgen. Diese Instrumente sind in den meisten konkurrierenden Kantonen Bestandteil der Wirtschaftsförderung. Die Seed-Darlehen sollen zudem im Gründungsprozess neu positioniert und stärker mit der Start-up-Begleitung verbunden werden;
- Förderung von Investitionen in die Industrie: Der Staatsrat sieht die Errichtung eines kantonalen Bürgschaftsinstruments für innovative Industrieprojekte von Unternehmen vor, die für die entsprechenden Investitionen nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen.
Zusätzlich zu diesen Hauptmassnahmen ist auch vorgesehen, die Beziehungen zwischen dem Staat und der Wirtschaft zu verbessern, wie z.B. die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Die Wirtschaftsförderungsmassnahmen, die sich auf Industriegelände und -gebäude beziehen und im Gesetz über die Wirtschaftsförderung verankert sind, werden im Rahmen der Arbeiten an der aktiven Bodenpolitik behandelt. Diese erfordert die koordinierte Änderung oder Ausarbeitung mehrerer Gesetzesgrundlagen. Die aktive Bodenpolitik wird nach der Sommerpause als vollständiges Paket in die Vernehmlassung gehen, damit sie in ihrer Gesamtheit erfasst werden kann.
Die in die Vernehmlassung gegebenen Unterlagen sowie der Vernehmlassungsbrief und die Liste der Vernehmlassungsadressaten sind auf der Website der Staatskanzlei.