Wichtigste regionale Ergebnisse
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt jährliche Statistiken über die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer, die Stempelabgaben, das Kapitaleinlageprinzip und die Vermögen natürlicher Personen auf. Parallel dazu konsolidiert und harmonisiert die Finanzstatistik unter der Federführung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) die Finanzberichterstattung von Bund, Kantonen, Gemeinden und öffentlichen Sozialversicherungen, dies in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Für das Jahr 2022 wies die Finanzrechnung des Staats Freiburg gemäss dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell (HRM2) und dem neuen Rechnungsmodell des Bundes (NRM) Einnahmen von 4127 Millionen Franken aus. Die Steuereinnahmen beliefen sich auf 1458 Millionen Franken, was 35,3% der gesamten Einnahmen entspricht. Gegenüber dem Vorjahr sind die Einnahmen des Kantons um 169 Millionen Franken gestiegen, was einer Zunahme um 4,3% zwischen 2021 und 2022 entspricht.
Die Verteilung der Steuerpflichtigen nach Einkommensklasse zeigt, dass im Jahr 2020 die natürlichen Personen mit einem Nettoeinkommen zwischen 50'000 und 75'000 Franken 27,2% der direkten Bundessteuern bezahlt haben. Dieser Anteil beläuft sich auf 39,5% für die Personen mit einem Nettoeinkommen von 75'000 Franken und mehr.
Einnahmen des Staats Freiburg 2022
Steuerpflichtige nach Einkommensklasse im Kanton Freiburg 2020
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Open Government Data (OGD)
Metadaten
Das Nettoeinkommen entspricht dem steuerbaren Einkommen, nach Anwendung der verschiedenen vorgesehenen Abzüge für verheiratete Personen, den Unterhalt von Kindern oder bedürftigen Personen, Versicherungsprämien, Zinsen von Sparkapital, Zweitverdiener.
Das harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2) ist ein Schweizer Standard für die Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens der Kantone und Gemeinden. Es fördert die Vergleichbarkeit, die Transparenz und die Qualität der Finanzdaten. Angelehnt an die internationalen Rechnungslegungsstandards IPSAS fördert das Modell die koordinierte Haushaltsführung und den Finanzausgleich und zielt darauf ab, die Qualität der Finanzstatistik zu verbessern.
Im Kanton Freiburg wird das HRM2 seit Januar 2021 über das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (GFHG) umgesetzt.