Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle einbürgerungswilligen Personen ihre mündlichen und schriftlichen Kompetenzen in einer der beiden Amtssprachen des Kantons Freiburg, d. h. Deutsch oder Französisch, nachweisen.
Sie müssen einen offiziellen Sprachnachweis vorweisen, der von einer von der Geschäftsstelle fide anerkannten Organisation oder Schule ausgestellt worden ist. Fide stellt auch offizielle Bescheinigungen, sog. «Sprachenpässe» aus.
Wer seine Sprachkompetenzen im Kanton Freiburg auswerten lassen und einen offiziellen Sprachnachweis erhalten möchte, kann sich beim Interprofessionellen Weiterbildungszentrum (IWZ) in Granges-Paccot oder bei der Klubschule Migros Freiburg-Neuenburg anmelden.
Wer deutscher oder französischer Muttersprache ist, in der Schweiz oder einem deutsch- oder französischsprachigen Land die Schule besucht oder ein Studium auf Tertiärstufe (FH, Universität usw.) auf Deutsch oder Französisch absolviert hat, muss keinen Sprachnachweis erbringen.
Die Situation der von Analphabetismus und Illettrismus betroffenen Personen wird berücksichtigt. Der Verband Lesen und Schreiben Deutschfreiburg (oder jede andere Sondereinrichtung, die über die erforderliche Sachkenntnis auf dem Gebiet verfügt, kann eine offizielle Bescheinigung ausstellen.
Für ein Einbürgerungsgesuch nötige Sprachkompetenzen
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Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle einbürgerungswilligen Personen ihre mündlichen und schriftlichen Kompetenzen in einer der beiden Amtssprachen des Kantons Freiburg, d. h. Deutsch oder Französisch, nachweisen.
Direktionen / zugehörige Ämter
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen
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Letzte Änderung: 10.04.2018