Neue Krippenplätze
Die Pauschalunterstützung soll die Krippen bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze unterstützen.
Der entsprechende Fonds sieht einen Beitrag von 5000 Franken für jeden ab 1. Januar 2020 neu geschaffenen Vollzeitbetreuungsplatz vor, dies bis zur Erschöpfung des Fonds.
Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen die neu geschaffenen Krippenplätze an mindestens fünf Tagen pro Woche und 45 Wochen pro Jahr geöffnet sein (= 225 Betriebstage pro Jahr).
Die Einrichtungen müssen die in diesem Dokument genannten Kriterien erfüllen:
Neue ausserschulische Betreuungsplätze
Die Pauschalunterstützung soll die ausserschulischen Betreuungseinrichtungen bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze unterstützen. Der Fonds sieht einen Beitrag von 3000 Franken für jeden ab 1. Januar 2020 neu geschaffenen Vollzeitbetreuungsplatz vor, dies bis zur Erschöpfung des Fonds.
Einrichtungen mit kürzeren Öffnungszeiten erhalten einen entsprechend reduzierten Beitrag. Die Betreuung muss jedoch. bestimmte Kriterien des Mindestangebots erfüllen.
Um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Einrichtungen die in diesem Dokument genannten Kriterien erfüllen: