Die geltenden kantonalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind :
- das Sozialhilfegesetz (SHG) vom 14. November 1991.
- das Ausführungsreglement zum Sozialhilfegesetz vom 30. November 1999.
- die Verordnung vom 2. Mai 2006 über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz.
- die Weisungen für die Anwendung der SHG-Richtsätze. Inkrafttreten: 1. Januar 2012. In Kraft seit 1. Mai 2017.
- Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe
- die Richtsätze der materiellen Hilfe für Personen, die sich im Kanton aufhalten, vorübergehend hier oder ohne Aufenthaltsbewilligung im Kanton sind. Inkrafttreten: 1. April 2004
- Richtlinien Verzeichnis SHG
Die geltenden eidgenössischen Bestimmungen auf dem Gebiet der Sozialhilfe sind :
- das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) vom 24. Juni 1977