- Artikel 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
- Artikel 79 und 81 des Einführungsgesetzes vom 22. November 1911 zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch für den Kanton Freiburg (EGZGB), geändert am 10. Februar 2004
- Beschluss vom 14. Dezember 1993 über die Eintreibung von Unterhaltsforderungen und die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt der Kinder, Ehegatten oder Ex-Ehegatten
Unterhaltsbeiträge: Gesetzliche Grundlagen
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Unterhaltsbeiträge: Gesetzliche Grundlagen
Herausgegeben von Kantonales Sozialamt
Letzte Änderung: 16.09.2015
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