Kantonale Mutterschaftsbeiträge in Freiburg
Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOB) sieht für erwerbstätige Frauen einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vor, während denen sie mindestens 80 % ihres Lohns in Form von Taggeldern, der sogenannten Mutterschaftsentschädigung, erhalten.
In einigen Kantonen sind weitere Leistungen vorgesehen. Dies gilt auch für den Kanton Freiburg, der seit 1991 Frauen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen bei der Geburt eines Kindes Bedarfsleistungen ausrichtet. Am 1. Juli 2011 ergänzte der Kanton Freiburg seine Unterstützung von Müttern mit der Einführung des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge (MBG), das einen ergänzenden Mutterschafts- sowie einen Adoptionsbeitrag vorsieht. Im Kanton Freiburg kann demnach jede Mutter eine Mutterschaftsentschädigung nach eidgenössischem oder kantonalem Recht beantragen.
- Die Auszahlung der eidgenössischen oder kantonalen Beiträge erfolgt nicht automatisch. Mütter, die in den Genuss dieser Leistungen kommen wollen, müssen diese mit den offiziellen Formularen beantragen.
Die Regelung der kantonalen Mutterschaftsbeiträge ergänzt diejenige des Bundes und hat daher subsidiären Charakter. Die kantonalen Mutterschaftsbeiträge sind in erster Linie für Mütter bestimmt, welche die Bedingungen für den Bezug der bundesrechtlichen Mutterschaftsentschädigung nicht erfüllen und keine Leistungen von einer Sozialversicherung beziehen (AHV/IV/BVG/EL) oder bei denen die bundesrechtliche Mutterschaftsentschädigung das Minimum von 32.50 Franken pro Tag nicht erreicht.
- Im Gegensatz zur bundesrechtlichen Mutterschaftsentschädigung erlischt der Anspruch auf Auszahlung der kantonalen Mutterschaftsbeiträge sechs Monate nach Ende des Monats, für den sie geschuldet waren.
Bei Mutterschaft bestehen drei Arten von kantonalen Entschädigungen:
Ergänzender Mutterschaftsbeitrag
Adoptionsbeitrag
Mutterschaftsbeitrag im Bedarfsfall
Gesetzliche Grundlagen
Gesetz über die Mutterschaftsbeiträge (MBG)
Reglement über die Mutterschaftsbeiträge (MBR)